Zufluss Erbschaft während des ALG II Bezugs

  • Guten Tag,

    ich beziehe seit 4 Jahren ALG II und habe nun eine erhebliche Erbschaft gemacht.

    Mir ist klar, dass ich dadurch nach Zufluss der Erbschaft keinen weiteren Anspruch auf ALG II habe.

    Ich frage mich jedoch, ab wann der Zufluss gerechnet wird? Ab Todestag des Erblassers

    oder wenn alle Formalitäten erledigt sind, und die Erbschaft auf mein Konto eingegangen ist

    ( Als Teil der Erbengemeinschaft habe ich ja jetzt bereits, zumindest theoretisch Verfügungsgewalt über das Konto

    ( Erbschein wurde noch nicht ausgestellt ).

    Könnt Ihr mir helfen?

    Danke!

  • Hallo,

    Du hast bisher noch nicht geantwortet, warum Du

    ja jetzt bereits, zumindest theoretisch Verfügungsgewalt über das Konto

    hast.

    Grundsätzlich wird das Erbe dann angerechnet, wenn es zufließt, in Deinem Fall also ab Erbschein. Allerdings schreibst du selbst, daß Du bereits vor dem Erbschein Zugriff auf das Erbe hast. Dann dürfte das Zugriffsdatum entscheidend sein.

    Gruß1

  • Hallo,

    wir haben eine Sterbeurkunde erhalten, mit der wir laufende Verträge wie Versicherungen und Zeitschriften-Abos

    kündigen konnten.

    Zudem sagte der Bestatter, dass mit der Sterbeurkunde seine Rechnung vom Girokonto des Verstorbenen bezahlt werden könnte.

    Daher ging ich bisher davon aus, dass wir bereits mit der Sterbeurkunde Zugriff auf die Erbschaft haben.

    Gruß

    Einmal editiert, zuletzt von ilal (4. Oktober 2018 um 21:30)

  • Hallo,

    Daher ging ich bisher davon aus, dass wir bereits mit der Sterbeurkunde Zugriff auf die Erbschaft haben.

    nein, normalerweise nicht. Euch ist es nur möglich, Kosten für Beerdigung und finanzielle Verplfichtungen des Verstorbenen zu begleichen, nicht aber, über das Erbe zu verfügen. Das kann man i.A. nur mit dem Erbschein.

    Allerdings gibt es in diesem Forum kaum einen Erbschafts-Experten. Von daher sind wir die falschen Ansprechpartner in einem solchen Fall.

    Gruß1

  • Hallo,

    danke für Deine Hilfe.
    Wie ich mittlerweile weiß, kann man erst mit dem Erbschein über das Erbe verfügen.

    Das würde also bedeuten, dass ich das Erbe erst dann bei der ARGE angeben muss,

    wenn mir der Erbschein vorliegt.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!