Guten Tag,
ich beziehe seit 4 Jahren ALG II und habe nun eine erhebliche Erbschaft gemacht.
Mir ist klar, dass ich dadurch nach Zufluss der Erbschaft keinen weiteren Anspruch auf ALG II habe.
Ich frage mich jedoch, ab wann der Zufluss gerechnet wird? Ab Todestag des Erblassers
oder wenn alle Formalitäten erledigt sind, und die Erbschaft auf mein Konto eingegangen ist
( Als Teil der Erbengemeinschaft habe ich ja jetzt bereits, zumindest theoretisch Verfügungsgewalt über das Konto
( Erbschein wurde noch nicht ausgestellt ).
Könnt Ihr mir helfen?
Danke!