Guten Tag,
ich betreue ehrenamtlich eine syrische Familie die seit zwei jahren Leistungen vom Jobcenter erhält. Die Familie besteht aus den Eltern, einer 18-Jährigen und einem 14-jährigen die beide noch die Schule besuchen und einem 17-jährigen der am 01. 09. eine Ausbildung begonnen hat. Die Ausbildungsvergütung beträgt 620 Euro brutto. Eine Abrechnung über den Nettoverdienst liegt noch nicht vor. Meine Frage: Wird diese Ausbildungsvergütung auf die Leistungen vom Jobcenter agerechnet? Ich habe da nämlich widersprüchliche Informationen vom Jobcenter bekommen. Die Leistungssachbearbeiterin sagte mir: "Das Einkommen wird voll angerechnet" und die zuständige Bearbeiterin, Fallmangment u25, die ich wegen ausbildungsbegleitender Hilfe angesprochen habe, sagte mir. "Ich kann Ihnen nicht mehr weiterhelfen, der junge Mann fällt aus dem Leiungsbezug und ich bin nicht mehr zuständig, er muss das selber beantragen".
Wie ist es denn mit seinem Anteil der Miete und den Heizungskosten die er vom Jobcenter bisher erhalten hat und wie ist es mit seinem Kindergeld? Ich danke jetzt schon mal für die Hilfe und sende freundliche Grüße in Forum! Ursula