Anwalt bei ALG II

  • Hallo zusammen,

    im Mai kaufte ich auf der Plattform Shpock von einen privaten Händler eine PS4. Leider habe ich diese nie erhalten und habe somit Anzeige erstattet.

    Heute bekam ich ein Schreiben vom Gericht, dass ich das Geld wieder erhalte. Nun weis ich aber nicht wie ich vorgehen soll, da im Schreiben folgendes steht:

    Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten.

    So nun brauche ich aber rechtlichen Rat, da ich sonst nicht weis, wie ich mein Geld wieder erhalte. Und nun zur eigentlichen Frage: wie ist das als ALG2 Empfänger? Ich habe mal gehört, dass man eine Rechtsberatung beim Jobcenter anfordern kann. Stimmt das oder muss man die Anwaltskosten selbst bezahlen?

    Liebe Grüße

  • Hallo,

    mir ist nicht klar, wozu Du einen Rechtsanwalt brauchst, aber egal.

    Das Jobcenter hat mit einer Rechtsberatung absolut nichts zu tun. Denkbar wäre ein sog. Beratungsschein, den Du beim örtlichen Amtsgericht beantragen kannst. Allerdings bezweifele ich sehr stark, daß Du einen solchen bekommst - offensichtlich ist Deine Rechtssache ja mit dem Schreiben des Gerichts zu deinen Gunsten ausgegangen.

    Allerdings scheinst Du mir ein paar Sachen durcheinander zu bringen:

    1. ein Gericht wird Dir nicht irgendwelche Hinweise einer Staatsanwaltschaft betreffs Rückfragen zukommen lassen. Also: handelt es sich nun um ein Schreiben eines Gerichtes oder handelt es sich um ein Schreiben einer Staatsanwaltschaft?

    2. normalerweise steht in einem Gerichtsbeschluß, daß Dir Schadenersatz in welcher Höhe zusteht. Nun forderst Du einfach den Gläubiger mit Hinweis auf das Urteil auf, binnen meinetwegen 10 Tagen die außenstehende Summe an Dich zu überweisen. Geschieht das nicht, kannst Du zu dem Gerichtsvollzieher vor Ort gehen und ihm den Auftrag zur Zwangsvollstreckung erteilen. Für all das braucht man keinen Rechtsanwalt oder Beratungsschein.

    Gruß1

  • Hallo,

    1. Ja das Schreiben war von der Staatsanwaltschaft, habe mich da vertan.

    2. Den Gläubiger selbst darf bzw. soll ich nicht kontaktieren, da die Staatsanwaltschaft noch folgendes schrieb:

    Die Staatsanwaltschaft wird versuchen, diesen Geldbetrag für Sie von d. Verurteilten einzuziehen. Sobald der Betrag hier vereinnahmt wurde, kann eine Auszahlung an Sie erfolgen. Vorsorglich wird daraufhin gewiesen, dass ungewiss ist, ob und in welchen Zeitraum der Betrag erfolgreich beigetrieben werden und somit eine Auszahlung erfolgen kann.

    Nun weis die Staatsanwaltschaft ja keine Bankdaten etc von mir und deshalb wollte ich mich anwaltlich informieren.

  • Die Staatsanwaltschaft wird schon auf dich zukommen, sofern das Geld eingetrieben wurde. Wenn du Fragen bzgl. deines Falls hast, wende dich an die Staatsanwaltschaft und nicht an einen Anwalt, der sich erstmal in die ganze Thematik einlesen muss.

  • Hallo,

    warum sollte innerhalb eines Strafverfahrens die Staatsanwaltschaft nicht Dein Bankkonto kennen? Mit Deiner Anzeige und den entsprechenden Ermittlungen hast Du Deine quasi automatisch Deine Bankdaten an den Staatsanwalt weiter gegeben. Im übrigen kann ich aus Deinen bisherigen Aussagen die Behauptung

    Den Gläubiger selbst darf bzw. soll ich nicht kontaktieren

    nicht nachvollziehen.

    Aber eigentlich ist das alles auch ohne Bedeutung. Hier geht es um das ALG II und nicht um irgendwelche Verfahren außerhalb des ALG II. Weswegen ich die Mods bitte, das Thema zu schließen.

    Gruß!

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