Wechselmodell und Anrechnung von kindergeld

  • Hallo

    Ich bin neu hier und habe gleich mal eine Frage.

    Und zwar lebt meine mittlere Tochter seit September diesen Jahres im wechselmodell bei mir und ihren Vater jeweils 50/50.

    Gemeldet ist sie bei mir und ich beziehe auch das komplette Kindergeld. Der Vater fordert nun die Hälfte vom Kindergeld ein. Hat aber noch nie Unterhalt geleistet. Ich weiß dass das ihm zu steht und habe daraufhin einen Antrag gestellt, dass mir das Job Center ab September bitte nur die Hälfte vom Kindergeld als Einkommen anrechnen möge. Daraufhin kam heute der ablehnungsbescheid mit der Begründung, dass ich das komplette Kindergeld beziehe bzw der Empfänger vom Kindergeld bin und es somit auch komplett angerechnet bekomme.

    Mein Exmann fordert natürlich trotzdem die Hälfte vom Kindergeld was ich nicht leisten kann, da ich nicht so einfach auf 97€ verzichten kann.

    Kann mir dazu jemandeinen Rat geben? Ist das so rechtens vom Job Center? Weil wenn es darauf ankommt wird mein ex mich daraufhin auf die Hälfte verklagen.

  • Hallo,

    Ich weiß dass das ihm zu steht

    Dann weißt Du mehr als die entsprechenden Gesetze hergeben.

    Ist das so rechtens vom Job Center?

    ja.

    Du hast offensichtlich bisher ja das Kindergeld für Dich in voller Höhe behalten, was ja auch vollkommen ok ist. Ausgezahlt wird Kindergeld nur an einen Elternteil. Bei nicht zusammen lebenden Eltern bekommt derjenige das KG, der den höheren Unterhalt leistet. Bei gleichen Unterhaltsleistungen wie bei Euch muß entweder zwischen den Eltern abgemacht werden, wer das ganze Kindergeld erhält (was ja zumindestens stillschweigend bei Euch geschehen sein dürfte, denn die bisherigen Zahlungen an Dich wurden ja anscheinend vom Ex akzeptiert) oder von einem Familiengericht entschieden werden. Hier kann der Ex einen entsprechenden Antrag stellen - eine Klage kann er jedoch nicht einreichen bzw. hat eine solche Klage keine Erfolgsaussichten.

    Solange also nicht ein FG entschieden hat, mußt Du 1. nicht die Hälfte des KG an den Ex zahlen und 2. wird das Jobcenter weiterhin das Kindergeld in voller Höhe bei Dir anrechnen.

    Gruß!

  • Hmm.... Also eine Gesetzes Grundlage habe ich dafür nicht. Aber ich habe mich schon länger mit dem wechselmodell beschäftigt und weiß das das andere Elternteil Anspruch darauf hat, da er ja zur Hälfte auch das Kind betreut und auch somit Mehrkosten hat.

    Gefordert hat er die Hälfte seitdem das Modell läuft also hat er nichts stillschweigend hin genommen.

  • Hallo,

    und weiß das das andere Elternteil Anspruch darauf hat, da er ja zur Hälfte auch das Kind betreut und auch somit Mehrkosten hat.

    nochmal: Dein Wissen ist nicht ausreichend. Ich habe das bereits erklärt. Und nein - der andere Elternteil hat keinen Anspruch auf die Hälfte des Kindergeldes.

    Gefordert hat er die Hälfte seitdem das Modell läuft also hat er nichts stillschweigend hin genommen.

    Mag sein. Ändert aber nichts an meiner Aussage.

    Das Kindergeld ist gegenüber dem ALG II vorrangig. Das Jobcenter wird Dir also nicht einfach mehr ALG II zahlen, weil Du (oder dein Ex) die Meinung vertretet, daß dem jeweils anderen Elternteil irgendwelche Hälfte zusteht.

    und weiß das das andere Elternteil Anspruch darauf hat, da er ja zur Hälfte auch das Kind betreut und auch somit Mehrkosten hat.

    Was auch nichts an meinen Äußerungen ändert.

    Wir rutschen hier ziemlich in eine Einzelfallberatung rein (die wir nicht leisten dürfen), die auch nichts mit dem Thema des Forums zu tun hat. Du hast die Möglichkeit, einen Beratungsschein beim örtlichen Gericht zu beantragen und damit einen Rechtsanwalt zu befragen. Hier jedenfalls wirst du keine belastbaren Antworten in Sachen Kindergeld und Unterhalt finden.

    Womit ich anrege, das Thema zu schließen.

    Gruß!

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