Kein Arbeitslosengeld bekommen

  • Hi,

    ich hatte im August für ca. einen Monat über eine Zeitarbeitsfirma einen Job. Ich hatte dem Jobcenter diesbezüglich Bescheid gegeben und bekam dann dennoch Ende August Arbeitslosengeld überwiesen, dazu das Gehalt von der Zeitarbeitsfirma.

    Ende September bekam ich jedoch nichts. Vielleicht liegt es daran, wobei ich eher damit gerechnet hätte, dass ich das Arbeitslosengeld zurück zahlen müsste.

    Jedenfalls war das Gehalt allerdings ca. 100€ geringer als das Arbeitslosengeld (inklusive Miete). Somit müsste ich doch eigentlich trotzdem noch Geld bekommen oder? Ich dachte selbst wenn das Gehalt z.B. 200€ höher gewesen wäre als das Arbeitslosengeld, hätte ich doch durch den Freibetrag etwas behalten können.

  • Hallo und Herzlich Willkommen :-willkommen

    Hast du denn deinen Arbeitsvertrag, die Gehaltsabrechnung, sowie einen Nachweis über den Zufluss des Gehalts (z.B. durch Kontoauszug) eingereicht?

  • Als ich vom Jobcenter den Brief bekam, hatte ich zuerst nur den Arbeitsvertrag geschickt, weil die Lohnabrechnung noch nicht da war. Ein paar Tage später habe ich diese allerdings auch noch nachgereicht. Kontoauszüge habe ich nicht geschickt, da sie nicht gefordert waren. Allerdings habe ich etwas später noch die Kontoauszüge der damals letzten 12 Monate geschickt, dabei ging es aber um etwas anderes.

  • Ich denke, dass die Zahlungen vorläufig eingestellt wurden. Kündigung und letzte Gehaltsabrechnung im Jobcenter vorlegen und nachfragen, wann das ALG II ausgezahlt wird.

  • Danke.

    Kündigung hatte ich auch eingereicht.

    Hab denen eine Email geschickt, bis jetzt noch keine Antwort. Mal schauen, vielleicht ruf ich nochmal an.

    2 Mal editiert, zuletzt von peterr (12. Oktober 2018 um 18:58)

  • Hallo!

    War dann wohl Willkür.

    ;) Wenn du geltende Rechtsgrundlagen als Willkür betrachtet?

    Ansonsten hat der Sachbearbeiter nur das gemacht, was er machen

    muss.

    Leistungsberechtigte sollten mit dafür sorgen, dass der Antrag zügig bearbeitet

    werden kann, indem sie sich zeitnah darum kümmern. Es hat nichts mit Willkür

    zu tun, wenn Unterlagen fehlen und ein Antrag nicht zügig bearbeitet werden kann.

    Das nur als Anmerkung von mir!

    Gruß

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