Hallöchen zusammen,
folgendes Problem: Ich habe als Komparse für eine TV-Produktion gearbeitet und dafür 120€ bekommen. Der Produktionsfirma habe ich eine Rechnung gestellt. Ich bin eigentlich davon ausgegangen, dass ich von meinem Honorar 100€ behalten dürfte (eigentlich sogar 200€, da hier §3 EStG gilt [künstlerische Tätigkeit], aber darum soll es hier nicht gehen). Das JC fordert jetzt 90€ von mir zurück. Auf telefonische Nachfrage habe ich erfahren, dass das daran liegt, dass ich weder abhängig beschäftigt war, noch beim JC als Selbständig gemeldet war. Mittlerweile hab ich mich rückwirkend selbständig gemeldet, aber ich gehe mal davon aus, dass die das so nicht akzeptieren.
Jetzt kommt der springende Punkt: In keinem der Schreiben vom JC wird die betreffende Rechtsnorm genannt aus der sich ergibt, dass mir nur 30€ (bzw. 25% ?) zustehen. Ich habe das JC telefonisch und per Mail gebeten, mir die entsprechende Vorschrift zu nennen. Keine Antwort! Weiß jemand von euch den entsprechenden Gesetzestext? Und ist der Aufhebungsbescheid nicht eigentlich ungültig, wenn nicht mal die zu Grunde gelegte Rechtsnorm genannt wird? Weil, wie soll ich denn einen Widerspruch verfassen, wenn ich nicht mal weiß wogegen ich argumentieren soll?
Besten Dank für Eure Hilfe.