ALG II Antrag in einer Wohngemeinschaft und Fragen

  • Hallo!


    Ich bin neu und habe bald das Vergnügen mich beim Jobcenter melden zu müssen, wenn vorher kein Job da ist.


    Da es schon lange zurück liegt, wo ich Hartz 4 bekommen habe, hab ich jetzt mal eine Frage.


    Ich wohne mit einer Freundin in einer Wohngemeinschaft, sie geht in Vollzeit arbeiten und überweist mir jeden Monat einen Anteil (380,- Euro) für die Miete, da wir diese teilen. Wenn ich mich jetzt beim Jobcenter melde und Hartz 4 beantrage, wie verrechnet sich das alles? Muss meine Freundin bei den Überweisungen nicht mehr Anteil Miete sondern monatliches Verpflegungsgeld oder ähnliches schreiben, damit die Miete bezahlt wird? Meine Wohnung ist 65 qm groß und kostet 565 Euro im Monat mit Nebenkosten.


    Es wäre super, wenn mir hier jemand helfen könnte!


    Vielen Dank im Vorraus!

  • Hallo und Herzlich Willkommen im Forum :-willkommen

    Vorab eine Frage:

    Wenn die Miete 565,00 € beträgt, warum zahlt deine Freundin dann 380,00 € ?

  • Okay ...

    und was steht im Mietvertrag? Seid ihr dort beide eingetragen?

    Habt ihr getrennte Schlafzimmer?

  • Gibt es einen Untermietvertrag oder eine Vereinbarung darüber, wie sich die 380,00 € zusammensetzen?

  • Das Problem ist folgendes:

    Deine Freundin überweist dir monatlich 380,00 € für die Miete. Selbst wenn sie den Verwendungszweck ändern würde, würde man das anhand der Kontoauszüge, die du einreichen musst, erkennen. Es kann also passieren, dass das Jobcenter dir nur 185,00 € (565,00 € Miete abzgl. 380,00 anteilige Miete) bewilligt. Du solltest also schon bei Antragstellung mit Nachweis (beispielsweise per Rechnung) auflisten, wie sich die 380,00 € zusammensetzen.

    Zudem kann es passieren, dass das Jobcenter euch als Bedarfsgemeinschaft ansieht. Hierfür spricht, dass es nur ein Schlafzimmer gibt. Das Jobcenter könnte ggf. einen Hausbesuch machen um eine Bedarfsgemeinschaft zu "beweisen" oder diese zu widerlegen.

    Ob und inwieweit das zutrifft was ich geschrieben habe, lässt sich nur schwer vorhersehen. Jedes Jobcenter, jeder Sachbearbeiter arbeitet und beurteilt völlig anders, obwohl alle mit dem gleichen Gesetz arbeiten.

  • also wenn alles dumm läuft und ich nur anteilsmässig die 185 euro bekomme dann kommen aber noch der Grundsatz von 416 Euro dazu?

    wir haben eine ausziehbare Couch wo meine Freundin drauf schläft.

  • 416,00 € oder wenn ihr als Bedarfsgemeinschaft eingestuft werdet pro Person 374,00 €. Allerdings würde bei einer Bedarfsgemeinschaft ihr Einkommen angerechnet werden.

    Wie schon geschrieben, es kann regional völlig unterschiedlich bewertet werden. Was genau passiert und ob überhaupt etwas passiert lässt sich nur schwer erahnen. Ich habe geschildert, was im schlimmsten Fall passieren könnte.

    Bei Problemen mit der Antragstellung kannst du dich natürlich gerne melden.

  • okay danke für die hilfe.

    ihr einkommen ist recht hoch, da kann es doch nicht sein das für die zweite person was berechnet wird? ihr bruttoeinkommen liegt bei ca, 2100 euro monatlich. ist es ein nachteil wenn wir eine bedarfgemeinschaft anmelden? eigentlich sind wir ja in einer beziehung.

  • ihr einkommen ist recht hoch, da kann es doch nicht sein das für die zweite person was berechnet wird?

    Warum nicht?

    ist es ein nachteil wenn wir eine bedarfgemeinschaft anmelden? eigentlich sind wir ja in einer beziehung.

    Als Bedarfsgemeinschaft werdet ihr keinen bzw. nur einen sehr geringen Anspruch haben und wenn auch nur für sechs Monate, denn die Wohnung dürfte für zwei Personen nicht angemessen sein.

    Es gibt bei euch einige Indizien die für eine BG und gemeinsames wirtschaften sprechen, weshalb ich eine genauere Überprüfung für recht wahrscheinlich halte.

  • Vielleicht gebe es noch eine Möglichkeit.

    Wielange seid ihr zusammen und wielang wohnt ihr zusammen?

  • ich denke das ich jetzt einfach den Antrag stellen werde, wenn es soweit ist und dann werde ich schauen was dabei rauskommt.

    da 6 jahre zu lange sind für eine WG dann muss ich da wohl das mit der bedarfsgemeinschaft angeben.

    der anteil den ich von meiner freundin bekomme ist ja dann einkommen. muss ich das im antrag angeben und wird dann was abgezogen?

    jemand hat mir mal gesagt, dass ich den regelsatz bekomme plus die hälfte der miete und dann hätte ich noch das geld was ich von meiner freundin bekomme. ist da was wahres dran?

  • jemand hat mir mal gesagt, dass ich den regelsatz bekomme plus die hälfte der miete und dann hätte ich noch das geld was ich von meiner freundin bekomme. ist da was wahres dran?

    Nein.

    Wenn ihr als Bedarfsgemeinschaft angesehen werdet, bekommt ihr 748 € an Regelbedarf (2 x 374,00 €) + Miete, Nebenkosten (ohne Strom) und Heizkosten. Da eure Wohnung für zwei Personen wahrscheinlich nicht angemessen ist, würde die tatsächliche Miete nur für sechs Monate übernommen werden. Danach übernimmt das Jobcenter nur noch die angemessene Miete.

    Bei 2100 € Bruttoverdienst beträgt das Nettogehalt je nach Steuerklasse, ob in der Kirche oder nicht 1450,00 €. Der Freibetrag würde bei 300,00 € liegen. Anrechenbar wären somit 1150,00 € Gehalt.

    Euer Bedarf

    565,00 € Miete

    748,00 € Regelbedarf

    = 1313,00 € Bedarf

    abzgl. 1150,00 € anrechenbares Gehalt

    = 163,00 € ALG II Anspruch

  • Hallo,

    nachdem mein Antrag auf Hartz V durch ist habe ich nochmals eine Frage an euch.

    Ich habe einen Brief bekommen, dass bald die jährlichen Müllgebühren anstehen.

    Meine Frage, bekomme ich die Gebühren, wie die von GEZ, vom Amt bezahlt? Wenn

    ja, muss ich hierzu einen Antrag anstellen?

    Danke im Vorraus!

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