Hallo,
Da ich im siebten Monat schwanger bin, habe ich insgesamt zusätzliche Leistungen im Wert von 1100 Euro bewilligt bekommen:
- Erstausstattung Wohnraum für Neugeborene
- Erstausstattung Bekleidung/Einrichtung/Unterwegs für Neugeborene
- Erstausstattung Schwangerschaft für mich
Frage 1:
In dem Bescheid ist ziemlich genau festgelegt, wozu wie viel von dem Geld ausgegeben werden soll (zum Beispiel 26,56 für 3 einteilige Schlafanzüge) und da kommt bei mir die Frage auf, ob es etwas ausmacht, wenn die Ausgaben davon abweichen bzw. ob das Jobcenter Belege für die Ausgaben haben möchte.
Frage 2:
Da meine Miete laut dem Jobcenter für eine Person nicht angemessen ist, steht in meinem Alg2 Bescheid, dass meine Leistungen ab November um 50 Euro gekürzt werden sollen. Das wurde mir schon vor ein paar Monaten und nun nochmals in dem Bescheid, in dem der Mehrbedarf für Schwangere bewilligt wurde, mitgeteilt.
Allerdings bekomme ich ja im Januar das Baby, wodurch dann zwei Personen in der Bedarfsgemeinschaft leben und die Miete wieder angemessen sein müsste.
Wegen zwei Monaten umzuziehen, noch dazu schwanger, macht ja keinen Sinn.
Macht es Sinn, gegen die Leistungskürzung in Widerspruch zu gehen?
Danke schon mal für sie Antworten