Guten Abend zusammen,
ich bin neu hier und sehr besorgt. Ich hoffe hier Menschen zu finden, die Erfahrung mit Vollsanktion-Anschreiben gemacht haben und evtl. wissen, was zu tun ist und wie es sich damit verhält. Ich kapiere die Zitate aus den Sozialgesetzbüchern nicht wirklich, aber vielleicht sind die eher nebensächlich.
Heute waren gleich zwei Schreiben vom Jobcenter im Briefkasten:
1. Kleiner Umschlag mit drei DIN A4 Seiten:
Originaltext Seite 1
Vorläufige Einstellung der Zahlung von Leistungen
Sehr geehrter Herr (Familienname),
die Zahlung Ihrer Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes wurden gemäß § 40 Absatz 2 Nummer 4 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in Verbindung mit § 331 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) vorläufig ganz eingestellt.
Die Zahlung Ihrer Leistungen wurde vorläufig ab November 2018 eingestellt.
Sie gehen einer Tätigkeit als (Berufsbezeichnung) nach.
Die vorläufig eingestellten laufenden Leistungen werden unverzüglich nachgezahlt, soweit der Bescheid, aus dem sich der Anspruch ergibt, zwei Monate nach der vorläufigen Einstellung der Zahlung nicht mit Wirkung für die Vergangenheit aufgehoben wird.
Über das Ergebnis dieser Prüfung werden Sie gesondert informiert.
Mit freundlichen Grüßen
(ohne Unterschrift)
Jobcenter (Ortsbezeichnung)
Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist auch ohne Unterschrift wirksam.
Anlagen
Rückantwort
Gesetzestexte zu Ihrer Information
Rückantwort zum Ausfüllen, Originaltext Seite 2
Betreff: Ihr Schreiben vom 18.10.2018 (Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen)
Kästchen + Der aufgeführte Sachverhalt trifft zu.
Kästchen + Zu dem genannten Sachverhalt möchte ich mich nicht äußern.
Kästchen + Zu dem genannten Sachverhalt möchte ich mich wie folgt äußern (bitte ggf. Rückseite bzw. gesondertes Blatt verwenden und Nachweise beifügen):
Falls noch weitere Rückfragen erforderlich sind, bin ich telefonisch erreichbar unter der Nummer:
Ort, Datum, Unterschrift
Auf Seite 3 schließlich befinden sich die angekündigten Gesetzestexte.
Dieses Schreiben, wie auch das unten folgende, wurde mir zugesendet, weil ich im letzten persönlichen Gespräch beim Jobcenter sagte, dass ich seit Jahren zeitweise Tätigkeiten ausführe, für die ich kein Geld oder andere Geldwerte Dinge oder ähnliches entgegennehme, was tatsächlich so ist, aber nicht viel Zeit in Anspruch nimmt. Der zuständige Herr beim Jobcenter erklärte mir, dass ich so etwas nicht tun dürfe, weil ich dem ersten Arbeitsmarkt voll zur Verfügung stehen muss. Im Prinzip habe ich das verstanden. Allerdings steht in der Eingliederungsvereinbarung, soweit ich sie verstanden habe, nichts darüber, wie viele Stunden am Tag man sich um sich selbst und Mitmenschen kümmern darf und wieviel Zeit ich für meine Bewerbungsaktivitäten aufwenden muss.
Mein soziales Engagement, für andere Menschen tätig zu sein, die weder das Geld noch die Zeit noch die Fähigkeiten haben um weiter zu kommen, empfinde ich als lebenswichtig. Und das sind nur wenige Stunden am Tag, wo ich für andere Menschen gezielt tätig bin.
Wie soll ich auf dieses Schreiben nun richtig reagieren, ohne dass man mir einen Strick daraus dreht, dass ich mich sozial engagiere und entsprechende Projekte initiiere?
Das zweite, große Schreiben im DIN B4 Umschlag ist eine Aufforderung zur Mitwirkung.
- Hier soll ich 1. meine Kontoauszüge der letzten drei Monate vorlegen,
- 2. Anlagen zu Einkommensverhältnissen (EK), EK aus selbständiger Tätigkeit (EKS), Angaben über Tätigkeiten in Tabellen eintragen, Vermögensverhältnisse (VM), Schweigepflichtentbindungserklärung (SE) für Ärzte, Krankenhäuser und Kliniken …
Das soll ich ausfüllen, obwohl sich an meinen persönlichen Verhältnissen in all diesen Bereichen nichts verändert hat. Da kann ich doch gar nichts reinschreiben. Also nicht nur nichts Neues, einfach gar nichts – ok, nicht ausflippen deswegen – is ja nur Papier …
- 3. Ich soll Nachweise über Kosten, Rechnungen für meine berufliche Tätigkeit einreichen, obwohl es da gar nichts gibt und geben kann.
- 4. Ich soll eine Liste aller meiner „Aufträge“ der vergangenen 5 Jahre aufstellen.
Es gab aber keine konkreten „Aufträge“, weil ich ja selbst initiiert meine Zeit und Fähigkeiten unentgeltlich angeboten habe. Es gibt über meine freiwilligen Tätigkeiten nichts Schriftliches und auch kein Geld, Überweisungen oder ähnliches.
- Dann noch dies: Einreichung Ihrer Steuererklärungen seit 2016 – was hab ich mit dem Finanzamt zu tun? Gar nichts in den letzten Jahren.
Vielen Dank!
Bitte reichen Sie diese (Unterlagen? Nachweise? Was-auch-immer?) bis 03.11.2018 ein.
Wie gesagt: Es gibt da nichts zum Ein- oder Nachreichen. Die Kontoauszüge kann das Jobcenter ja kriegen, denn die gibt es ja wirklich, aber sonst …
Es folgen weitere Rechtsbelehrungen und die oben genannten Anlagen zum Ausfüllen.
Also, ich betreibe kein Gewerbe. Ich helfe Freunden und Mitmenschen, die geldmäßig mindestens so mager dastehen wie ich. Dabei bin ich erfolgreich. Aber allein kann ich in dieser Situation unmöglich ein Geschäft daraus machen. Wie sollte das gehen? Deswegen bin ich unentgeltlich tätig und beziehe schon über längere Zeit ALG II.
Auch kann ich die oben genannten Anlagen gar nicht ausfüllen, weil es da nichts gibt, was ich da reinschreiben könnte.
Was nun?