ALG II - Student - Regelstudienzeit überschritten und kein Bafög in Bedarfsgemeinschaft

  • Hallo zusammen,

    Und zwar folgende Situation:

    Ich lebe mit meiner Mutter und Schwester (zurzeit Auslandssemester) in einer Bedarfsgemeinschaft. Mein Vater ist Rentner und aktuell nicht mehr in der Bedarfsgemeinschaft vertreten. Ich selber bin Student habe die Regelstudienzeit überschritten, weshalb ich kein Bafög beziehe. Soweit so gut.

    Bis vor kurzem habe ich ALG vom Jobcenter erhalten. Nun wurden mir die Leistungen gestrichen und meiner Mutter wurde erzählt dass ich angeblich zu lange studiere? Das ist meiner Meinung völliger Schwachsinn!

    Nun zu meiner Frage:

    Was passiert wenn ich mir jetzt einen Nebenjob suche? Wird das Geld was ich vom Nebenjob erhalte, dann dennoch meiner Mutter angerechnet? Wenn ja, was muss ich denn sonst tun ich kann ja schlecht ohne Einkommen leben neben dem Studium.

    Vielen Dank im Voraus

    Mfg

  • Nur weil ich 1-2 Semester länger brauche ist das schlimm oder wie darf ich das verstehen? Ich kenne echt wenige die es innerhalb der Regelstudienzeit schaffen ihr Studium zu beenden. Naja das ist auch nicht das Hauptproblem. Wie sieht es denn aus? Weißt du vielleicht weiter und kannst mir helfen mit der Frage wegen des Nebenjobs? Da wäre ich dir sehr dankbar.

    Mfg

  • Hallo,

    Nur weil ich 1-2 Semester länger brauche ist das schlimm oder wie darf ich das verstehen?

    es ist nicht schlimm. Es ist aber auch nicht, wie Du so schön schreibst, "Schwachsinn". Du bist über die Förderungshöchstdauer - was nun mal nicht "Schwachsinn" ist, denn das scheint nun mal Fakt zu sein.

    wenn ich mir jetzt einen Nebenjob suche? Wird das Geld was ich vom Nebenjob erhalte, dann dennoch meiner Mutter angerechnet?

    Sofern Deine Einnahmen den eigenen Bedarf übersteigen, wird es bei der Mutter angerechnet.

    Allerdings ist mir das mit der Streichung noch nicht ganz klar. Gibt es einen schriftlichen Bescheid dazu? Wenn ja, stelle ihn mal anonymisiert hoch.

    Gruß!

  • Hi,

    erstmal danke für die Antwort. Einen Bescheid gibt es nicht, denn mir wurde diesen Monat einfach nichts gezahlt. Aus diesem Grund habe ich da gestern mal angerufen und mir wurde gesagt, dass ich keine Leistungen mehr erhalte weil ich den Bafög Bescheid nicht abgegeben habe. Ich habe überhaupt kein Bafög beantragt für dieses Jahr, weil man nach der Regelstudienzeit sowieso kein Bafög mehr erhält.

    Nun wollen die einen Bescheid vom Bafög Amt wo drauf steht, dass ich kein Bafög mehr erhalte. Ich müsste jetzt einen neuen Antrag beim Bafög Amt abgeben, der sowieso abgelehnt wird.

    Mfg

  • Hallo,

    BaföG ist vorrangig gegenüber ALG II. Deine eigene Aussage, daß Du kein BaföG mehr erhälst, ist dabei nicht ausreichend - es muß tatsächlich ein Ablehnungsbescheid vorgelegt werden.

    Im übrigen wurde dann das ALG II nicht deswegen gestrichen, weil Du die Förderungshöchstdauer überschritten hast, sondern weil Du Deiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen bist. Besorge also schnellstens den Ablehnungsbescheid vom BaföG-Amt, lege ihn dem Jobcenter vor - und ann sollte auch wieder ALG II für Dich gezahlt werden.

    Gruß!

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