Hallo,
Habe mich gerade hier angemeldet und hoffe das ich im richtigen Unter- Forum bin. Ich beziehe Leistungen nach SGB XI bei Erwerbsminderung.
Mich hat heute ein Brief ereilt den ich so absolut nicht nachvollziehen kann und hoffe hier Antworten zu finden.
Ich habe letzte Woche meine Nebenkostenabrechnung von 2017 abgegeben. Nun kam ein Brief ich solle bitte eine Erklärung über meinen zu geringen Wasserverbrauch abgeben.
Ich habe eine Badewanne, eine Dusche, eine Toilette, 1 Waschbecken, 1 Spüle, Spülmaschine und Waschmaschine und nutze alles ohne mir zu überlegen wieviel Wasser ich dafür benötige. Kurz um, ich nutze es dann wenn ich es brauche, oder mich ein zwingendes Bedürfnis ereilt.
Wie also kann ich diesen Brief verstehen?
Was genau möchte das Sozialamt von mir und auf welcher Rechtsgrundlage geschieht das? Gibt es einen Paragraphen der mir befiehlt X mal am Tag duschen zu gehen oder die Toilettenspülung zu nutzen? gibt es einen Mindestwasserverbrauch?
Mir ist klar, das sie alles von mir wissen wollen, wofür ich Geld ausgeben, wofür ich keins ausgebe, woher ich welches bekomme, aber das sich nun auch noch über zu geringen Wasserverbrauch echauffiert wird ist mir neu und absolut unverständlich.
Vielen Dank schonmal im Voraus für eure Antworten.