ALG II Anspruch bei späterer Lohnüberweisung - Jobangebot kein Geld für Fahrkosten

  • Hi, ich habe im moment noch meinen Hartz4 Antrag laufen für ab Anfang Okt., werde aber ab Anfang Nov. wieder Arbeiten gehen. Der Lohn für Nov. wird aber erst im Dez. überwisen. Bekomme ich problemlos noch für Nov. mein Hartz4 überwisen oder macht das Jobcenter da ärger? Ich hatte es früher mal gehabt das ich meinen Lohn erst im Folgemonat nach der entlassung bekommen habe und da dann trotz Arbeitslosigkeit keinen Anspruch auf Hartz4 hatte.

  • Hallo und Herzlich Willkommen im Forum :-willkommen

    Wenn dein Gehalt von November im Dezember erhälst, ist das Gehalt im Dezember anzurechnen (Zuflussprinzip).

    "Ärger" kann es natürlich trotzdem geben, da viele Sachbearbeiter bzw. Jobcenter bei Arbeitsaufnahme die Leistungen vorläufig einstellen, um Überzahlungen zu vermeiden.

  • Hi, ich hätte ein Jobangebot für nächste Woche, aber da mein Antrag auf Hartz4 noch immer nicht bearbeitet ist (die Sachbearbeiterin ist sauer auf mich und zieht den Antrag jetzt so lange wie möglich raus) und ich seit zwei Monaten kein Einkommen mehr hatte ist mein Konto völlig überzogen und ich habe kein Geld mehr mir ein Ticket zu kaufen um zur Arbeit zu kommen. Heute konnte ich keinen mehr erreichen und morgen ist ein Feiertag .... gibt es die Möglichkeit meinen Antrag im Eilverfahren am Freitag durchzuwinken und das Geld für ein Ticket vorgestreckt zu bekommen? Und wenn ich das Jobangebot ablehne da ich mir keinen Fahrschein leisten kann, hätte das Konsequenzen?

  • Hallo,

    die Bearbeitungszeit der Erstanträge in den Jobcentern kann durchaus variieren und auch mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Wenn Dokumente fehlen oder unvollständig sind, wird sich die Bearbeitung nochmals hinauszögern. Ob Dokumente fehlen oder unvollständig sind, können wir als Forum nicht bewerten.

    Einen Anspruch auf einen Vorschuss hast du nicht, da erstmal geprüft werden muss, ob du Anspruch auf ALG II hast.

    Du kannst natürlich am Freitag ins Jobcenter gehen und deine Sachbearbeiterin und deinen Arbeitsvermittler auf das Problem aufmerksam machen. Sollte das nicht helfen, könntest du dich an den Teamleiter oder Amtsleiter wenden.

    Solltest du den Job nicht annehmen, könnte dies zu Sanktionen und Kostenersatz führen.

  • Er kann aber auch keine Arbeit annehmen, wenn er kein Geld hat dort hin zu kommen. Dann macht er sich vllt. schadenersatzpflichtig.

    Gehe zum Jobcenter und nimm nochmal alle Unterlagen mit. Beantrage einen Vorschuss. Diesen bekommst du nur, wenn der Anspruch wahrscheinlich ist, aber noch längere Zeit für die Bearbeitung notwendig ist.

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