Hallo !
Wenn man aus einer befristeten möblierten Wohnung (sämtlicher Hausrat gehört zur Wohnung und somit dem Vermieter) zum Fristende in eine neue unmöblierte Wohnung zieht (von jobcenter genehmigt, da notwenig und günstiger) kann man einen Antrag auf Erstausstattung stellen.
Regelleistung wurde auch schon während der Zeit in der vorherigen, möblierten Wohnung bezogen (Miete usw.).
Frage 1) Wenn man vor Antragstellung auf Erstausstattung aber während des normalen Bezugs von ALG2 ein Möbelstück erwirbt, können diese Kosten nachträglich geltend gemacht werden oder wird dies als ,,bereits vorhanden" angesehen wenn vor Ort geprüft wird.
Frage 2) Wenn man nach Antragstellung aber vor Genehmigung ein Möbelstück erwirbt, können diese Kosten nachträglich geltend gemacht werden oder wird dies als ,,bereits vorhanden" angesehen wenn vor Ort geprüft wird.
Es geht hauptsächlich darum, dass der Antrag vermutlich Wochen dauern wird und diese Wochen in einer Wohnung ohne Bett und ohne Licht kaum auszuhalten sind. Falls Frage 1 und 2 ein ,,nein" wären, müsste man mit dem Kauf so lange warten bis der Antrag durch ist (Vermögen ist kaum vorhanden, jedoch für ein paar gebrauchte Möbel würde es gerade so reichen).
Danke !