Sanktion trotz Arbeit

  • Hallo,

    folgende Sachlage:

    Es besteht ein Arbeitsverhältniss, jedoch im "Niedriglohnsektor", demzufolge Aufstocker.

    Der Sachbearbeiter vom Amt ist nun scheinbar der Meinung eine Arbeit die man aufstocken muss ist keine Arbeit.

    Nun wird gefordert das Vormittags eine Maßnahme besucht wird und Nachmittags dann wie gewohnt der normalen Arbeit nachgegangen, ansonsten wird die Aufstockung sanktioniert.

    Ergo resultiert daraus das man quasi 5 Tage die Woche von 8 bis 20 Uhr arbeitet, was abzüglich Fahrzeit 11 Stunden am Tag wären.

    Ist dieses überhaupt rechtens, mal davon abgesehen das Gesetzliche Arbeitszeitregelungen überschritten sind?

    Darf man Aufstocker überhaupt in Maßnahmen zwingen bzw. sanktionieren?

  • Hallo und Herzlich Willkommen im Forum :-willkommen

    Natürlich gibt es auch für Aufstocker Eingliederungsvereinbarungen, die Maßnahmen beinhalten können.

  • Hallo!

    Es besteht ein Arbeitsverhältniss, jedoch im "Niedriglohnsektor", demzufolge Aufstocker.

    Im Niedriglohnsektor Vollzeit? Welche Branche?

    Nun wird gefordert das Vormittags eine Maßnahme besucht wird und Nachmittags dann wie gewohnt der normalen Arbeit nachgegangen,

    Das wäre dann wohl keine Vollzeit! Mir fehlen Erklärungen dazu.

    Ergo resultiert daraus das man quasi 5 Tage die Woche von 8 bis 20 Uhr arbeitet, was abzüglich Fahrzeit 11 Stunden am Tag wären.

    Arbeitszeit plus Maßnahme? Siehe oben, erklärungsbedürftig.

    Bei einer Teilzeitarbeit wärst du verpflichtet Alles zu

    unternehmen, um deine Hilfsbedürftigkeit zu beenden. Wenn

    jetzt eine Maßnahme deine Chancen auf eine Vollzeitstelle

    und Beenden der Hilfsbedürftigkeit erhöhen würde, wärst du

    verpflichtet an ihr teilzunehmen trotz Arbeit.

    Gruß

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