Antrag auf vollständigen Urlaub abgelehnt wegen Unterbringung im Sozialhotel

  • Hallo zusammen,

    ich wohne seit 2 Jahren in einem sog. Sozialhotel das vom Jobcenter bezahlt wird. Ich bin damals in diese Stadt umgezogen und bekam keine Wohnung.
    Es ist kein richtiges Hotel -
    schimpft sich nur so -, vielmehr eine Unterkunft mit Einzelzimmern.

    Ich weiß mittlerweile, daß mir als Leistungsempfänger (ich erhalte zudem ALG II) im Jahr eine bestimmte Anzahl an Urlaubstagen zustehen. Ich wollte nun über Weihnachten und Sylvester meinen Urlaub beantragen und zu meinem Vater in eine andere Stadt fahren. Ich bekam folgende Antwort (ich habe den Text der Antwortmail kopiert):

    *****************

    Antwort: WG: Anfrage Urlaub vom 15.12.2018 bis zum 02.01.2019 - Bearbeitungsnummer:....

    Fr 09.11.2018 11:25

    Posteingang

    An:......

    Sie haben am 09.11.2018 12:42 geantwortet.

    Hallo Frau ...

    da Sie im Hotel untergebracht sind kann aufgrund unserer fachlichen Regelungen nur eine Ortsabwesenheit von 7 Tagen bewilligt werden und das Hotel weiterbezahlt werden. Sollten Sie über 7 Tage hinaus ortsabwesend sein muss das Hotel ab dem 8. Tag storniert werden. Unabhängig davon steht Ihnen natürlich eine 21-tägige Ortsabwesenheit im Jahr zu. Die Besonderheit ergibt sich in Fällen von Hotelunterbringungen.

    Ich bitte um Mitteilung, ob Sie die Ortsabwesenheit wie beantragt aufrecht erhalten möchten mit der Konsequenz, dass ab dem 22.12.18 das Hotelzimmer leider storniert werden müßte.


    Mit freundlichen Grüßen

    [>Posted via Mobile Device<]

    **********************

    Ich wüßte nun gerne, ob das so in Ordnung ist?! Das ist nämlich neu für mich. Ich hatte damals 2017 über Sylvester schon so ein Theater.

    Ich meinte zu dem damaligen Bearbeiter, man könne doch wohl verstehen, daß ich über die Feiertage nicht in der Unterkunft abhänge. Darauf meinte er wieso nicht, ich könne ja spazieren gehen. Da ich mich mit diesen Dingen noch nicht eindringlich befasst habe, weil ich immer schnell Arbeit suchte, wußte ich damals nicht mal, daß mir Urlaub zusteht. Ich saß wie ein Bittsteller dort und konnte froh sein, daß er mir damals die 5 Tage bewilligte. Ob das so ok war steht ist eine andere Sache.

    Also noch mal meine Frage zusammen gefasst:



    Wenn ich in einer Unterkunft wohne die vom Jobcenter bezahlt wird und ich möchte meinen Urlaub beantragen/nehmen ist es dann rechtens oder korrekt, daß ich in meinem Fall eben nur 7 Tage Urlaub haben bzw. ortsabwesend sein darf? Das sind ganz neue böhmische Dörfer, die ich so noch nie hörte.

    monsterpumpX/:cursing::?:

    Lieben Gruss

    Susanne

  • Hallo,

    ich bin der Meinung, dass dir ein Anspruch auf mehr als 7 Tage Ortsabwesenheit zusteht und dies nicht an die Unterbringung in dem Sozialhotel geknüpft ist. Es gibt einfach keinen sachlichen Grund dies so zu handhaben, wenn du dort schon länger wohnst.

    Allerdings kann ich mir vorstellen, dass das Jobcenter allenfalls 7 Tage bewilligt, wenn Personen nur kurzfristig dort wohnen und die Regelung daher getroffen wurde. Denn wenn Personen nur kurzfristig dort wohnen und dann nicht mehr anwesend sind, ist dein Jobcenter auch nicht mehr für diese zuständig. Mit den 7 Tagen soll wohl eine engmaschige Kontrolle gewährleistet sein, damit niemand zu unrecht Leistungen erhält.

    Lege also Widerspruch ein und verweise darauf, dass es keinen hinreichenden Grund gibt, dass nur 7 Tage bewilligt wurden.

    Oder aber, lass es gut sein und begib dich über Weihnachten in einen anderen Ort und sieh, ob das Jobcenter reagiert. Schlimmstenfalls bekommst du für die weiteren Tage kein ALG2. Wobei ich glaube, dass das Jobcenter deine Anwesenheit nach 7 Tagen kontrollieren wird.

  • Hallo Casa

    danke für Deine Antwort.

    Also, wenn ich mich einfach selbst beurlaube- sprich einfach über Weihnachten ortsabwesend bin - kann es sein, daß ich nach meiner "Heimkehr" vor einem leeren Zimmer stehe.

    Man sagte mir letztes Jahr schon, als ich über Weihnachten weg war und bis über Sylvester bleiben wollte, daß ich mich sofort im Jobcenter melden soll sonst ist das Zimmer weg.

    Hintergrund: Das Jobcenter arbeitet mit einer Gesellschaft für Vermarktung und Grundbesitz zusammen. Die stellen die Unterkunft bereit. Das Jobcenter über nimmt die Unterbringungskosten. Wir müssen JEDEN Monat eine sog. schriftliche Kostenübernahme für den nächsten Monat vom Jobcenter holen und in den Hausbriefkasten werfen. Die holen die sich dann.

    So und als ich letztes Jahr weg war und diesen Wisch noch nicht geholt bzw. eingeworfen hatte bekam ich per E-Mail von meiner Beraterin den Hinweis ich müsse die KÜ noch holen. Ich schrieb zurück, daß ich nicht vor Ort wäre, sondern über Weihnachten weg bin. Sie antwortete daraufhin, daß ich mich nach Weihnachten sofort ins JC begeben und das holen soll. Ansonsten wäre das Zimmer weg.

    Die Sachen würden also quasi vor die Tür gestellt werden. Ich habe das schon mal bei jemandem gesehen. Die machen das wirklich.

    Kann man sich irgendwo im JC an höherer Stelle beschweren bzw. das dort darlegen? Anwalt? Man hat doch Anspruch auf eine kostenlose Beratung durch einen Anwalt oder?

    Sorry aber ich habe in den ganzen 2 Jahren max. 5 Tage Urlaub/Ortsabwesenheit gehabt. Ich sehe nicht ein mir meinen Weihnachten verdauen zu lassen

    Gruß

    Susanne

  • Wirf doch die Kostenübernahmeerklärung ein und gut ist. Du bist doch sicher nicht mehr als 2-3 Wochen weg. Und zwischen Weihnachten und Neujahr arbeitet die Verwaltung dort sicher auch nicht. Außerdem frage ich mich, wer da die Sachen vor die Tür stellen soll, wenn die Kostenübernahme da ist.


    Zwischen dem 21.12. und 06.01. liegen gerade mal 5 reguläre Arbeitstage...


    Du kannst einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht beantragen. Du zahlst dann bei einem Rechtsanwalt nur einen Eigenanteil von 15 €.

    Der wird allerdings auch nicht viel mehr machen, als Widerspruch erheben. Bis über den Widerspruch entschieden ist, ist Weihnachten vermutlich vorbei. Außerdem bin ich sicher, dass dich das Jobcenter exakt den Tag nach deiner genehmigten Ortsabwesenheit einlädt.


    Soweit jedenfalls meine Meinung dazu.

  • Die Anmerkungen von Casa sind in Deinem Fall brandgefährlich und funktionieren so auf keinen Fall.

    Zum einen geht es überhaupt nicht um Ortsabwesenheit.

    Das Jobcenter hat Dir ausdrücklich geschrieben, dass Du die üblichen 21 Tage problemlos genehmigt bekommen kannst.

    Es geht stattdessen um Deine Unterkunft. Hotels werden anders als Wohnungen nun einmal tagesweise (oder hier vielleicht bestenfalls noch wochenweise) vermietet. Solche Unterkünfte sind sehr oft Obdachlosenunterkünfte oder ähnliches, da die Betroffenen vor Ort keine normale Wohnung finden. Kann das in Deinem Fall sein?

    Die Auskunft bedeutet sinngemäß: wenn Du nicht vor Ort bist, hast Du keinen Bedarf auf ein Hotelzimmer, kannst es kündigen - da anders als Wohnungen Hotelzimmer nun mal nur zum vorübergehenden Wohnen gedacht sind - zur Kostenvermeidung und deshalb darf dann das Jobcenter auch die Kosten der Unterkunft in der Zeit streichen.

    Da bringt "einfach mal ausprobieren und wegfahren" gar Nichts. Das Jobcenter bewilligt einfach kein Geld, zahlt nicht und dann schuldest Du das Geld dem Hotel. Das könnte bei Hotels durchaus auch etwas mehr, als bei einer Einzimmerwohnung sein.

    Wenn Du sehenden Auges eine Kostenübernahmeerklärung einwirfst und dann länger wegbleibst, als erlaubt, dann kann man ohne die genauen Details zu kennen, nicht einmal ausschließen, dass jemand hier Betrug in den Raum stellt oder sich evtl. auch einfach das Hotel weigert, Dich künftig unterzubringen.

    Fazit: Klär es vorab, aber rechne damit, dass es einiges an Zeit und Aufwand mit sich bringen wird. Oder überleg Dir, ob Du bis Jahresende noch 3 mal je 7 Tage Abwesenheit bequem genug arrangieren kannst, statt 1 mal 21 Tage.

  • Hallo,

    ich sehe das ähnlich wie Schorsch : es dürfte nicht um die Ortsabwesenheit an sich, sondern ausschließlich um die Art der Unterbringung gehen. Je nach Vertrag mit dem Hotelbetreiber kann es hier durchaus zu entsprechenden Konsequenzen bei längerer Abwesenheit kommen. Von daher sollte hier eine genaue Klärung erfolgen, bevor man etwas macht, was schwere Folgen nach sich ziehen könnte.

    Gruß!

  • Schorsch: Ich bin in dieser Unterkunft, da ich keine Wohnung hatte /bekam als ich hierher zog. Ich hatte den gleichen Gedanken wie Du und habe angefragt, ob das geht, nämlich 2 x 7 Tage. 7 Tage über Weihnachten - kurz zurück fahren persönlich beim JC melden und nochmal 7 Tage.

    Auf weitere Fragen die noch offen sind gehe ich morgen ein.

    Lieben Gruß

    Susanne

  • Hallo,

    Ich bin in dieser Unterkunft, da ich keine Wohnung hatte /bekam als ich hierher zog.

    dann würde ich in keinem Fall den Ratschlag von Casa befolgen. Du könntest damit den Verlust des Zimmers riskieren.

    Wirf doch die Kostenübernahmeerklärung ein und gut ist. Du bist doch sicher nicht mehr als 2-3 Wochen weg. Und zwischen Weihnachten und Neujahr arbeitet die Verwaltung dort sicher auch nicht. Außerdem frage ich mich, wer da die Sachen vor die Tür stellen soll, wenn die Kostenübernahme da ist.

    Casa hat hier nicht beachtet, daß - je nach Vertrag - nicht das Amt für das Zimmer zuständig sein könnte, sondern der Betreiber der Unterkunft. Und der kann durchaus auch zwischen Weihnachten und Neujahr arbeiten und handeln, wenn sich nicht an die Rahmenbedingungen gehalten wird.

    und habe angefragt, ob das geht, nämlich 2 x 7 Tage. 7 Tage über Weihnachten - kurz zurück fahren persönlich beim JC melden und nochmal 7 Tage.

    Das wäre ein denkbarer Weg - aber dann nur mit Genehmigung durch das Jobcenter.

    Riskiere nicht auch und gerade im Winter Obdachlosigkeit oder Unterbringung in einer Sammelunterkunft - das ist es nicht wert.

    Gruß!

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