Hallo zusammen,
ich wohne seit 2 Jahren in einem sog. Sozialhotel das vom Jobcenter bezahlt wird. Ich bin damals in diese Stadt umgezogen und bekam keine Wohnung.
Es ist kein richtiges Hotel - schimpft sich nur so -, vielmehr eine Unterkunft mit Einzelzimmern.
Ich weiß mittlerweile, daß mir als Leistungsempfänger (ich erhalte zudem ALG II) im Jahr eine bestimmte Anzahl an Urlaubstagen zustehen. Ich wollte nun über Weihnachten und Sylvester meinen Urlaub beantragen und zu meinem Vater in eine andere Stadt fahren. Ich bekam folgende Antwort (ich habe den Text der Antwortmail kopiert):
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Antwort: WG: Anfrage Urlaub vom 15.12.2018 bis zum 02.01.2019 - Bearbeitungsnummer:....
Fr 09.11.2018 11:25
Posteingang
An:......
Sie haben am 09.11.2018 12:42 geantwortet.
Hallo Frau ...
da Sie im Hotel untergebracht sind kann aufgrund unserer fachlichen Regelungen nur eine Ortsabwesenheit von 7 Tagen bewilligt werden und das Hotel weiterbezahlt werden. Sollten Sie über 7 Tage hinaus ortsabwesend sein muss das Hotel ab dem 8. Tag storniert werden. Unabhängig davon steht Ihnen natürlich eine 21-tägige Ortsabwesenheit im Jahr zu. Die Besonderheit ergibt sich in Fällen von Hotelunterbringungen.
Ich bitte um Mitteilung, ob Sie die Ortsabwesenheit wie beantragt aufrecht erhalten möchten mit der Konsequenz, dass ab dem 22.12.18 das Hotelzimmer leider storniert werden müßte.
Mit freundlichen Grüßen
[>Posted via Mobile Device<]
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Ich wüßte nun gerne, ob das so in Ordnung ist?! Das ist nämlich neu für mich. Ich hatte damals 2017 über Sylvester schon so ein Theater.
Ich meinte zu dem damaligen Bearbeiter, man könne doch wohl verstehen, daß ich über die Feiertage nicht in der Unterkunft abhänge. Darauf meinte er wieso nicht, ich könne ja spazieren gehen. Da ich mich mit diesen Dingen noch nicht eindringlich befasst habe, weil ich immer schnell Arbeit suchte, wußte ich damals nicht mal, daß mir Urlaub zusteht. Ich saß wie ein Bittsteller dort und konnte froh sein, daß er mir damals die 5 Tage bewilligte. Ob das so ok war steht ist eine andere Sache.
Also noch mal meine Frage zusammen gefasst:
Wenn ich in einer Unterkunft wohne die vom Jobcenter bezahlt wird und ich möchte meinen Urlaub beantragen/nehmen ist es dann rechtens oder korrekt, daß ich in meinem Fall eben nur 7 Tage Urlaub haben bzw. ortsabwesend sein darf? Das sind ganz neue böhmische Dörfer, die ich so noch nie hörte.
monsterpump
Lieben Gruss
Susanne