Hallo , meine Frage an euch. Haben sich die Gesetzt geändert? Es geht um die Aufteilung von einmaligen Einnahmen , sprich Weihnachtsgeld. Im Bewilligungszeitraum Juli bis Dezember wird neuerdings mein Durchschnittsgehalt angerechnet. Ende November erhalte ich mein Weihnachtsgeld und ende Dez. noch mal eine Extravergütung. Das ist da alles mit eingerechnet. Also wird es im vorraus angerechnet. Ich bin da trotz Widerspruch nicht weitergekommen. Könnt ihr mir vielleicht sagen , welche vorgehensweise nun aktuell richtig ist.
Lieben dank im voraus