Hallo, ich habe eine dringende Frage zu ALG ll.
Bei der Vertragsjahresendabrechnung des Energieversorgers sind Mehrkosten für Heizung (Gas) in Höhe von 170€ entstanden. Gas und Strom laufen unter dem selben Vertragskonto. Beim Strom, der vom Regelbedarf bezahlt wurde, ist über das Vertragsjahr ein Guthaben von 120€ entstanden. So gibt es eine Nachzahlung von 50€ für das gesamte Vertragskonto. Die Heizkosten liegen trotz der Nachzahlung unter dem Durchschnitt und damit im angemessenen Rahmen.
Ich habe die Übernahme der Heizkosten in Höhe von 170€ benatragt, mir wurde aber nur die tatsächliche Nachzahlung von 50 € bewilligt. Die Differenz für Heizkosten von 120€ habe ich somit aus meinem regelbedarf bezahlt. Auf nachfrage wurde mir erklärt dass nur 50€ übernommen werden weil Strom und Gas in einem Vertragskonto laufen. Wären die Konten getrennt hätte ich die 170€ bewilligt bekommen, der Gesetzgeber sähe das so vor.
Frage ist jetzt ob das korrekt sein kann. Im umgekehrten Fall wäre der Strom ja auch nicht übernommen worden. Unter logischen Gesichtspunkten kann das ja eigentlich nicht sein.