Vermittlungsvorschläge ohne Rechtsfolgenbelehrung

  • Hallo, ich erhalte immer Vermittlungsvorschläge ohne Rechtsfolgenbelehrung, wenn ich die dann auch nicht interessant finde dann schmeiße ich die imemr weg.

    Ich muss mich ja dann icht darauf bewerben ich bewerbe mich ja für meine selbst herausgesuchten Stellen.

    Ist es theoretisch möglich dass die sagen würden es wäre aber eine Rechtsfolgenbelehrung drauf obwohl keine drauf war, dann weiß ich alles weggeschmissen habe könnte ich nicht das Gegenteil beweisen. Was könnte man da alternativ tun, die müssten ja eingespeichert haben was die mir geschickt haben und ob eine Rechtsfolgenbelehrung drauf stand oder nicht oder?

  • Hallo,

    gestern war es eine Urkundenfälschung, die Du beabsichtigt hast. Heute sind es Vermittlungsvorschläge, die Dich stören und eine Rechtsbelehrung, die Du monierst. Die Vorschläge schmeißt Du selbstverständlich immer weg - und damit auch Deine Behauptung, daß keine Rechtsfolgen genannt wurden (was dann schon ziemlich ungewöhnlich sein würde).

    Kann es sein, daß Du versuchst, Dich aus den Verpflichtungen gegenüber dem Jobcenter rauszuwinden? Deine Fragen lassen zumindest darauf schließen.

    Gruß!

  • Hat sich schon erledigt, habe keine Sperrzeit bekommen weil ich ja vorher eine E-Mail geschriebn hatte dass ich den Termin verschieben wollte.

    Und meine Bearbeiterin sagte mir wenn die Vorschläge mit Rechtsfolgenbelehrung wären dann müsste ich mich drauf bewerben aber weil diese bei mir ohne Rechtsfolgenbelehrung sind reicht es wenn ich mich selber iniativ bewerbe.

    Eine Frage hätte ich aber mal dazu wieso werden eigentlich Vorschläge ohne Rechtsfolgenbelehrung verschickt?
    Und ist es auch normal dass ich bis dato noch nie eine Eingliederungsvereinbarung unterschriebn habe weil mir bis dato nie eine vorgelegt worden ist.

  • Nein natürlich nicht, sowas würde ich doch niemals tun. Bin immer glücklich wenn der Staat das wenige Geld noch weiter reduzieren will von meinem Geld was ich brav in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt habe.

  • Hallo,

    aber ich bekomme ALG1 also hat deine Antwort null bezug

    sie hätte dann "null bezug", wenn Du die Frage nicht in einem Forum gestellt hättest, was sich ausschließlich mit ALG II beschäftigt.

    Im übrigen bleibt es auch bei Bezug von ALG I bei der gleichen Aussage:

    Und deswegen wolltest du letzte Woche eine E-Mail bzgl. eines Vorstellungsgesprächs fälschen?

    Ob Du nun Beiträge zu AV geleistet hast oder nicht, ändert nichts daran, daß Du vorgehabt hast, eine Fälschung/einen Betrug zu begehen.

    Könnte es daher sein, daß Deine Antworten von daher eher

    null bezug

    haben?

    Gruß!

  • Das ist aber das Unterforum ALG1 / Wohngeld

    Ich habe es ja nicht getan und auch nicht gebraucht.

  • Ich habe es ja nicht getan und auch nicht gebraucht.

    Das sagst du.

    Komischerweise hast du die Frage gestellt und plötzlich hast du dann doch eine E-Mail geschrieben, dass du den Termin verschieben wolltest. Was soll man da noch glauben?


    Thread closed!

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