Prozesskostenhilfe

  • Guten Abend!

    Auf unserem städtischen Friedhof werden von den Mitarbeitern der Stadt auf die Gräber, wo sie meinen, diese sind nicht mehr Standsicher, an die Grabsteine gelbe Aufklebezettel geklebt. Das halte natürlich nicht nur ich für eine bodenlose Frechheit! Ich will dagegen eine Unterlassungsklage erheben und würde gerne wissen, ob ich dafür die Prozesskostenhilfe als ALG-II-Empfängerin beantragen kann.

    Für diese Unterlassungsklage ist es wichtig, daß jeder, den es betrifft, zusätzlich noch ein Schreiben der Stadt bekommt, wo darauf hingewiesen wird, daß die Standsicherheit der Grabstelle herzustellen ist. Und ich denke, diese Schreiben dürfte reichen.


    Also, hier geht es nicht um die Standsicherheit eines Grabes, sondern ich verwehre mich dagegen den Grabstein meiner Verwandten so zu "schänden" um es hart auszudrücken, bzw. zu verunstalten! Das war im letzten Jahr schon so und dieses Jahr wieder. Ich habe der Stadt darauf hin ein sehr lustiges Schreiben übersandt. Aber die werden das nicht so lustig finden!!

    Ich habe unter anderem argumentiert, daß ich mich in die Jahre 1937/38 zurück versetzt fühle. Wo bei den Judengräbern von den Nazis gelbe Judensterne auf den Grabstein geklebt wurden. Damals gelbe Judensterne - heute gelbe Aufklebezettel!

    Diese Jahr wurde ein weiß-rotes Baustellenband um den Grabstein gewickelt!

    Das werde ich so nicht mehr hinnehmen. Ich warte noch auf Rückantwort bevor ich die Unterlassungsklage abschicke.

  • Hallo,

    sorry - aber ich habe selten einen solch sinnlosen Beitrag gelesen. Mit Deinem

    sehr lustiges Schreiben

    hast Du Dir garantiert keinen Gefallen getan.

    Du schreibst vollkommen sinnbefreit

    Ich habe unter anderem argumentiert, daß ich mich in die Jahre 1937/38 zurück versetzt fühle. Wo bei den Judengräbern von den Nazis gelbe Judensterne auf den Grabstein geklebt wurden. Damals gelbe Judensterne - heute gelbe Aufklebezettel!

    und vergißt dabei vollkommen, daß es nicht um irgendeine Kennzeichnung von politisch unliebsamen Personen geht, sondern um die Standsicherheit des Grabes Deiner Verwandten. Und selbstverständlich muß ein solch unsicheres Grab gekennzeichnet werden - aus Haftungs- und Versicherungsgründen. Oder wirst Du die Kosten zahlen, wenn jemand wegen der nicht gekennzeichneten Standunsicherheit des Grabes oder Grabsteines zu Schaden kommt?

    Im übrigen - die Standsicherheit eines Grabes mit der Judenverfolgung zu vergleichen, disqualifiziert Dich in jeder Hinsicht. Du solltest Dich mit den Verbrechen während der Herrschaft von Hitler beschäftigen, bevor Du solch perverse Behauptungen in den Raum stellst.

    Das war im letzten Jahr schon so und dieses Jahr wieder.

    Nun ja. Schon letztes Jahr wurde also die Standsicherheit bemängelt und Du hast offensichtlich nichts getan, um das zu beseitigen. Und nun hast Du erneut einen Hinweis auf die Standunsicherheit bekommen. Und überlegst nicht etwa, wie man dieses Problem praktisch vor Ort beseitigen kann, sondern wie man eine ach so untaugliche Klage losläßt.

    Schwache Leistung.

    Ich will dagegen eine Unterlassungsklage erheben und würde gerne wissen, ob ich dafür die Prozesskostenhilfe als ALG-II-Empfängerin beantragen kann.

    Ich kann mir nicht vorstellen, daß hier auch nur ein Beratungsschein, geschweige denn eine Prozesskostenhilfe in Betracht kommt. Deine "Argumente" sind absolut schwach und an den Haaren herbei gezogen - es würde mich außerordentlich wundern, wenn ein Gericht hier einen berechtigten Handlungsgrund sehen würde.

    Ich habe mich jetzt sehr zurück gehalten mit meiner Wortwahl. Ansonsten würde ich Dein Anliegen sonst nur als schäbig bezeichnen.

    Gruß!

  • Ich fasse mal zusammen:

    Du oder Verwandte von Dir sind als Angehörige für die Pflege und den Zustand von Gräbern verantwortlich.

    Ihr habt bereits letztes Jahr diesbezügliche Hinweis erhalten, dass ihr die Pflege der Gräber nach Einschätzung der zuständigen Behörde unzureichend wahrgenommen habt und die Standfestigkeit der Steine nicht mehr gewährleistet ist. Bedeutet unter anderem, dass eine Gefahrenquelle für andere Besucher wie z.B. Kinder und ältere Menschen vorliegt.

    Den sicherheitsrechtlichen Hinweis habt ihr letztes Jahr ignoriert und weder die Standfestigkeit der Gräber wiederhergestellt noch selbst die Gräber zum Schutz der übrigen Besucher gekennzeichnet. Dieses Jahr habt ihr das erneut so gemacht.

    Nun ist Deine Schlussfolgerung, dass Du Unterlassungsansprüche gegen die Gemeinde hast und damit vor Gericht gewinnen wirst?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!