Hallo liebe Leser,
Wir nehmen an, dass in einer BG ein Ehepaar mit seinem Kind lebt. Das Jobcenter benötigt eine Lohnabrechnung des Kindes. An wen muss die Aufforderung zur Mitwirkung adressiert sein? An den Bevollmächtigten oder an die Person, von der das Jobcenter die Unterlagen benötigt? Gibt es dort einen Unterschied zwischen minderjährigen und volljährigen Kindern?
Wenn nicht mitgewirkt wurde: wem gegenüber kann das Jobcenter die Leistungen entziehen bzw. versagen? Dem Bevollmächtigten oder der Person, die die Unterlagen nicht eingereicht hat? Auch hier wieder die Frage: Gibt es einen Unterschied zwischen minderjährigen und volljährigen Kindern?
Vielen Dank