Liebes Forum !
ich bin neu hier und hoffe verzweifelt dass mir jemand Auskunft geben kann, da ich online schon Stunden versucht habe eine Information zu finden die verständlich ist.
Es geht um Folgendes:
Ich lebe in Trennung von meinem Mann seit 1.11. - für November hat er mir noch Geld überwiesen, hat jetzt aber angekündigt dass er keinen Trennungsunterhalt zahlen will.
Ich bin in Teilzeit beschäftigt , ein minderjähriges Kind (nicht von ihm) und habe eine 50% Gleichstellung. Für Dezember müsste ich falls er tatsächlich nichts zahlt, Aufstockung beantragen.
Ich bin schon beim Anwalt gewesen, ein Brief der den Trennungszeitpunkt bestätigt sowie Unterhalt einfordert ist unterwegs.
So wie ich das sehe, "falle" ich unter den §33 und das Jobcenter würde wohl von mir die Übertragung des Unterhaltsanspruchs fordern. Da Mann sich weigert, müsste wohl vor dem Familiengericht eine Eilklage eingereicht werden.
Wie sieht es nun mit den Gerichts- bzw. Anwaltskosten aus ?
Aus §33 habe ich herausgelesen, dass das Jobcenter direkt klagt, die Kosten selbst übernimmt - oder irgendeine Rückübertragung vornehmen kann.
Ich habe Schonvermögen, wäre ich in diesem Fall gezwungen aus dem Schonvermögen die Gerichtskosten zu zahlen ? (Warum dann Schon-Vermögen ?)
Oder zahlt das Jobcenter wenn die auf eine Klage bestehen ? Was wäre wenn ich Klage ablehne weil ich die Kosten nicht übernehmen will ( falls Jobcenter nicht zahlt)?
Bekäme ich dann keine Leistungen ? dash