Frage zu Rückzahlungen bei künftigem Verlustanspruch von ALG II

  • Hallo allerseits,

    hoffentlich macht der Titel einigermaßen Sinn.

    Ich werde ab dem 1.4.2019 zum Sommersemester Student und falle somit aus dem ALG2 raus - vorher würde ich gerne eine Rückzahlung für die Nachzahlung zu meiner Nebenkostenabrechnung 2018 beantragen; meines Verständnisses nach ist das Ausstellungsdatum dieser Rechnung entscheidend für den Anspruch - muss diese also schlicht vor den 1.4.2019 datiert sein? Ist der 31.3.2019 der letzte Tag, an dem ich jegliche Leistungsanspruch einreichen kann, und erhalte ich diese dann später, obwohl ich zum 'Auszahlungszeitpunkt' bereits vom ALG2 abgemeldet bin, oder muss die Bearbeitung des Antrages abgeschlossen werden, während ich noch ALG2 beziehe?

    Vielen Dank an alle Leser!

  • Hallo und Herzlichen Willkommen im Forum :-willkommen

    Vor ab eine Frage:

    Woher weisst du bereits jetzt, dass es zu einer Nachzahlung kommen wird?

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