ALG II und Meister - Aufstiegs Bafög

  • Guten Abend :)

    Ich bin hier neu und verzweifelt auf der Suche nach einer Antwort auf mein Anliegen.

    Ich habe Ende September '18 meine Weiterbildung zum Wirtschaftsfachwirt in Vollzeit gestartet.

    Ich habe dazu Meister Bafög beantragt + ALG II.

    Laut dem Jobcenter war dies anfänglich kein Problem. Das Jobcenter hat auch schon ein Erstattungsantrag beim Landratsamt gestellt.

    Nun ist aber alles ein riesen Problem da ich laut Jobcenter dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss.

    Dies kann ich ja nicht da meine Weiterbildung in Vollzeit stattfindet.

    Meim Bafög Antrag ist seit 3 Monaten in Bearbeitung und das Landratsamt meinte heute zu mir sie müssen mein " Ausnahme Fall " erst einmal in der Dienstbesprechung klären.

    An sich bin ich Meister Bafög berechtigt.

    Ich lebe in einem eigenen Haushalt und bekomme langsam etwas Panik wie nun mein Lebenungerhalt aussieht.

    Paar Daten noch:

    Mein Lebensunterhalt laut ALG2 : 931€

    Das Meister Bafög wären um die 270€ ( Zuschuss vom Staat ohne Darlehn)

    27 Jahre, ledig

    WAS NUN MEINE WESENTLICHE FRAGE IST,

    Ist Meister/Aufstiegs Bafög im Zusammemhang mit ALG2 kombinierbar ?

    Falls dies der Fall wäre, bin ich dann verpflichtet das Darlehn aufzunehmen ?

    Ich wäre sehr dankbar um Hilfe 🙏 LG :)

  • Hallo,

    Ich habe dazu Meister Bafög beantragt + ALG II.

    Nö. Du kannst kein Meister-BaföG, sondern höchstens das Aufstiegs-BaföG beantragen ;)

    Ist Meister/Aufstiegs Bafög im Zusammemhang mit ALG2 kombinierbar ?

    Nein. Allerdings muß das Jobcenter in Vorausleistung gehen, wenn aus nicht von Dir verschuldeten Gründen der Antrag auf das BaföG verzögert ist.

    Falls dies der Fall wäre, bin ich dann verpflichtet das Darlehn aufzunehmen ?

    Ja.

    Gruß!

  • Ok danke für die Antwort, bist du da sicher?

    Und wenn ich das Aufstiegs Bafög in Kombi mit dem Darlehn nehmen muss, zahlt dann das Jobcenter Aufstockung oder muss ich dann Wohngeld beantragen?

    Ich frag mich nur warum ich dann überhaupt n Antrag auf ALG2 gestellt habe wenn dass dann nicht in der Kombi geht.Die vom Jobcenter meinten die Kombi wäre möglich...🙄🤷‍♀️

  • ich versteh überhaupt nichts mehr...in einem anderen Thread hier habe ich gerade gelesen, dass dort wohl auch eine Kombination von beidem möglich war. Viellt weiß jemand die genauen Paragraphen hierzu!??

  • Hallo,

    Die vom Jobcenter meinten die Kombi wäre möglich

    Ich sehe keinen Anspruch auf ALG II, sofern Du allein lebst. Ich lasse mich aber gerne von den anderen Experten hier anders belehren.

    oder muss ich dann Wohngeld beantragen?

    Mich stört zwar das Wort "muss", aber dennoch könnte ein Wohngeldanspruch bestehen. Der ist allerdings dann wieder von Parametern abhängig, die Du bisher nicht genannt hast.

    Gruß!

  • Meines Erachtens sind beide Leistungen zusammen möglich. Allerdings entbindet dich die Ausbildung nicht von der Pflicht dich zu bewerben und ggf. an Maßnahmen teilzunehmen.

    D.h. mit dem Zuschuss allein und ALG2, wirst das dauerhaft nichts werden, da das Jobcenter die Einhaltung der Pflichten fordert. Du wirst daher wohl noch ein Darlehen und ggf. Wohngeld beantragen müssen.

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