Hallo zusammen,
da ich einer sehr guten Freundin helfen will, brauche ich dringend eure Expertenhilfe bzw. Erfahrungen. Und weil ich keine Ahnung von der Materie habe, versuche ich über dieses Forum einige Ansätze zu erhalten. Sicherlich handelt es sich hier um einen sehr speziellen Fall, aber wer weiß…
Folgende (zugegebenermaßen etwas komplizierte) Ausgangssituation:
Die besagte Freundin bewohnt (EG) zusammen mit ihren Eltern (2.Etage) und ihrem Onkel (1. Etage) ein Zweifamilienhaus in einer kleinen Stadt in Sachsen. Für die Wohnung im EG bezahlt sie Miete, welche, zuzüglich zur Grundsicherung (Hartz 4), vom Amt getragen wird.
Das ZFH gehört dem Onkel und den Eltern zu gleichen Teilen. Nun muss der Onkel aus gesundheitlichen Gründen ausziehen und möchte seinen Anteil ausbezahlt bekommen. Da die Eltern bereits sehr alt sind und kaum Rücklagen vorhanden sind, sieht es mit einem Kredit eher schlecht aus.
Nun spielt diese Freundin mit dem Gedanken, diesen Kredit aufzunehmen. Folgende Überlegung steckt dahinter. Wenn die monatliche Kreditrate durch die Mieteinnahmen aufgebracht werden kann, sind keine weiteren Einkünfte beim Kreditgeber notwendig. Somit würde sie die ehemalige Wohnung des Onkels vermieten und auch von ihren Eltern eine Miete einnehmen. Diese Mieteinnahmen würde sie für die Tilgung der Kreditrate nutzen und trotzdem weiterhin die Grundsicherung beziehen. Soweit die Theorie.
Doch was sagt das Amt dazu? Es würde ja keine überschüssigen Einnahmen geben, da die monatliche Rate fällig wird.
Ist dieser Ansatz in der Praxis tatsächlich umsetzbar oder was spricht dagegen?
Da mir die ganze Geschichte ziemlich undurchsichtig ist, ich jedoch diese Möglichkeit nicht komplett ausschließe bzw. als unwahrscheinlich erachte, wollte ich mal eure Erfahrungen dazu einholen. Über Ansätze in jeglicher Hinsicht wäre ich euch sehr dankbar.
Danke im Voraus sagt Pelle