Gehaltsnachzahlung

  • Hallo zusammen,


    im Dezember 2017 habe ich eine Gehaltsnachzahlung aus 2014 erhalten.

    Die Nachzahlung entstand weil der Mindestlohn erhöht wurde.

    Diese Nachzahlung wurde mir voll abgerechnet.

    Der Job in 2014 war eine vom Jobcenter geförferter genau wie der jetzige.

    Mein momentaner Job ist so gering bezahlt das mir ergänzende Leistungen zustehen.

    Diese ergänzende Leistung wurde mir für 6 Monate wieder abgezogen.

    Man sagte mir es gilt das Zuflussprinzip.

    2 Wiedersprüche wurden abgelehnt.

    Bei der Berechnug wurde anscheinend auch kein Freibetrag berechnet.


    Meine Frage ist ob das wirklich korreckt/rechtens abgelaufen ist.

    Gruß, Hartmut

  • Das kann durchaus passen.

    Die zugehörige Regelung ist § 11 Absatz 3 des Zweiten Sozialgesetzbuches. Danach sind -vereinfacht gesagt - solche einmaligen Zahlungen tatsächlich auf 6 Monate zu verteilen (so lange sie hoch genug sind; davon gehe ich bei einer größeren Lohnnachzahlung für einen Zeitraum seit 2014 einmal aus).

    Nun könnte es evtl. Fehler aufgrund Details geben, die Deinem Betrag nicht zu entnehmen sind. Vom Grundgedanken her sind aber die Dir mitgeteilten Infos rechtlich unbedenklich.

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