Erstattung von Mehrbedarf für Alleinerziehende

  • Hey und ein wunderschönen guten Abend wünsche ich,

    ich hoffe jemand kann mir kann helfen, denn ich bin ratlos und bin selbst auch nicht konform in punkto JobCenter. Zur Sache: Meine Freundin ist alleinerziehend(Kind 5Jahre), ist auf Teilzeit beschäftigt und hatte vor kurzem ein Brief vom JobCenter im Briefkasten mit dem Betreff Erstattung von Leistungen bei endgültiger Festsetzung des Leistungsanspruchs. Was verwirrend an diesem Brief ist, dass das JobCenter den Mehrbedarf für Alleinerziehende teilweise zurück erstattet haben möchte. wir hatten nachgelesen das dieser Mehrbedarf ein pauschaler Betrag und daher etwas verwundert darüber. Ich habe den Brief angehangen und vielleicht könnt ihr mir hoffentlich was dazu schreiben und mir helfen durchblick zu erhalten und ggf. mit mir weitere Schritte erörtern.Danke im voraus:)

    Unzureichend anonymisiert! Dokumente bitte über

    Dateianhänge des Forum als PDF hochladen.

    Bilder gelöscht

    Grace

  • Vielen Dankstick Grace. Das wäre super, weil ich selber habe davon weniger als Laienhaftes Wissen. Habe den Brief nochmal bearbeitet und als PDF eingefügt. Hoffe jemand kann uns helfenhail

    Musste die Dateianhänge nochmals löschen, da das Jobcenter auch anonymisiert werden muss.

  • Was ist denn in der Zwischenzeit passiert? Seid ihr zusammengezogen oder wohnt sie mit einer anderen Person zusammen?

  • Es hat sich nichts nennenswetes verändert,außer das sie zwischenzeitlich für zwei Monate arbeitslos war. Nein, weder ich noch jemand anderes sind dazu gezogen, sie wohnt alleine mit ihrem Sohn, deshalb ist es ja so verwunderlich.

  • Das kann passen.

    Anscheinend ist bei Deiner Freundin zunächst eine vorläufige Bewilligung erfolgt, als die Zahlen noch nicht abschließend feststanden. Wenn sie dann mehr verdient, als ursprünglich angesetzt, muss der Überschuss zurückgezahlt werden.

    Es spielt gesetzlich keine Rolle, dass in der Abrechnung dann auch der Mehrbedarf für Alleinerziehende auftaucht.

    "Pauschale" bedeutet ja nicht, dass man das Geld behalten darf, egal wie viel man verdient.

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