Mein Widerspruch gegen der Ablehnung der EU-Rente liegt beim Sozialgericht. Krankengeld, Arbeitslosengeld sind ausgelaufen und nun bekomme ich Unterstützung vom Jobcenter, aufstockend in Form eines Darlehen. Aus kleinem Hauseigentum, das zu veräußern mehr Schulden hinterlassen würde, als der Erlös bei Verkauf einbringen würde, habe ich eine geringe Mieteinnahme, die selbstverständlich angerechnet wird. Ich gehe davon aus, dass ich die EU-Rente bekomme, muss allerdings die Zeit bis zum Urteil überbrücken. Jetzt soll ich von dem geringen Einkommen, das inkl. der Mieteinnahme unter dem Strich erheblich niedriger ist, als wenn ich eine Mietwohnung hätte und die Miete übernommen würde, die Beitrage zur gesetzlichen Krankenkasse und Pflegeversicherung selbst zahlen. Damit bleibt mir ein Minus zum Leben übrig.
Wer weiß, ob es korrekt ist, dass in solch einem Fall die Beiträge für die Krankenkasse und Pflegeversicherung privat gezahlt werden müssen?