JC fordert Unterlagen - Partner nicht in Bedarfsgemeinschaft - ALG II

  • Ich habe einen Antrag auf ALG 2 gestellt. Nachdem mein Freund in den letzten Monaten mir zwei mal Geld überwiesen hat, welches ich ihm vorher geliehen hatte (keine Großen Summen), unterstellt uns das JC nach Einsicht in meine Kontoauszüge, dass mein Partner für mich sorgt.

    Dies ist aber absolut nicht der Fall, denn wir leben getrennt und er wohnt 200km von mir entfernt. Jetzt fordert das JC seinen Personalausweis in Kopie und Informationen bezüglich seiner Einkommensverhältnisse und Einnahmen.

    Ist das so rechtens?

    Danke für eure Hilfe ;)

  • Nur weil man 200km auseinander wohntund getrennt lebt, heisst es nicht, dass man nicht auch füreinander sorgt oder sorgen kann. Auch ist mir unklar, wie ein ALG II Empfänger einer anderen Person Geld leihen kann, denn meist ist es andersherum.

    Dass das Jobcenter nun überprüft, ob du nicht finanziell unterstützt wirst, ist völlig in Ordnung.

  • Das Ganze hat natürlich Grenzen.

    Ihr könnt darlegen, dass es geliehenes Geld war, dass er dir zurück zahlte.

    Bestenfalls ist der Überweisungsgrund auf den Kontoauszügen auch "Rückzahlung" gewesen.

    Leg dar, dass du nicht unterstützt wirst. Das kannst du bspw. auch mit weiter zurück reichenden Kontoauszügen tun.


    Unterlagen Dritter musst du nicht vorlegen.

  • Ich war bis letzten Monat berufstätig und musste jetzt zum Übergang Leistungen beantragen, da ich meine neue Tätigkeit erst zum 02.01. beginnen kann. Leider habe ich nicht so viel Geld verdient um die 2 Monate durch Rücklagen auszugleichen, ansonsten hätte ich mir den Antrag gerne erspart.

    Die Leihgaben sind also erfolgt, wo ich keine Leistungen empfangen habe. (Soviel zum Thema ALG 2 Empfänger leiht Geld) Zudem ist es in einer Beziehung doch normal, dass man sich kurzfristig aushilft. Im Verwendungszweck ist auch angegeben, dass es sich um eine Rückgabe handelt und dennoch fordert man die Unterlagen meines Freundes an. Obwohl dieser mit meinem Antrag absolut nichts zutun hat.

    Einmal editiert, zuletzt von locogallina (26. November 2018 um 08:42)

  • Hallo!

    Bitte hier Casa folgen:

    Bestenfalls ist der Überweisungsgrund auf den Kontoauszügen auch "Rückzahlung" gewesen.


    Leg dar, dass du nicht unterstützt wirst. Das kannst du bspw. auch mit weiter zurück reichenden Kontoauszügen tun.

    Nein, wenn es keine weiteren Hinweise auf ein Zusammenleben gibt,..

    dennoch fordert man die Unterlagen meines Freundes an. Obwohl dieser mit meinem Antrag absolut nichts zutun hat.

    ... gibt es auch keine Unterlagen von Dritten. Geht überhaupt nicht,

    siehe Casa . Es kann nicht wegen zwei Überweisungen,

    sollte dem tatsächlich so sein, eine Einstandgemeinschaft "gestrickt" werden.

    Gruß

  • Schreibe sinngemäß folgenden Brief an Dein JC:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Mein Freund und ich bilden keine Bedarfsgemeinschaft/Haushaltsgemeinschaft/ Einstehendsgemeinschaft nach dem SGB II.

    Wir wohnen getrennt und wirtschaften getrennt.

    Ich habe meinen Freund zu einer Zeit wo ich das noch bezahlen konnte,vor meinem SGB II Antrag, eine finanzielle Unterstützung in Form eines Kredites gegeben. Mein Freund hat mir diesen Kredit auf mein Konto zurückgezahlt. Sie folgern jetzt aber (fälschlich) aus der Kreditrückzahlung, auf meinem Kontoauszug) eine Einstandsgemeinschaft nach SGB II. Das kann nicht richtig sein! Ich bitte um Überprüfing.

    MfG

  • Hallo!

    NEIN, genau das ist nicht richtig und bitte nicht beachten!

    Bitte unbedingt nur Casa folgen:

    Das Ganze hat natürlich Grenzen.


    Ihr könnt darlegen, dass es geliehenes Geld war, dass er dir zurück zahlte.


    Bestenfalls ist der Überweisungsgrund auf den Kontoauszügen auch "Rückzahlung" gewesen.


    Leg dar, dass du nicht unterstützt wirst. Das kannst du bspw. auch mit weiter zurück reichenden Kontoauszügen tun.


    Unterlagen Dritter musst du nicht vorlegen.

    Bitte nur so und nicht anders! Mit keinem Wort die Einstandsgemeinschaft

    überhaupt erwähnen. Hinweis, dass anhand der Kontoauszüge eine

    Unterstützung widerlegt wird. Zwei Kopie der betroffenen Überweisungen,

    fertig!

    Gruß

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