Schüler Nebenverdienst und Fragen zur Einkommen Anrechnung ALG II in Bedarfsgemeinschaft

  • Hallo,

    ich möchte gerne fragen ob sich jemand mit so etwas auskennt?

    Mein 16 Jähriger Sohn will jobben gehen, wird das angerechnet?

    Ich bin alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern und mein Sohn möchte gerne Arbeiten neben der Schule.

    Ich weiß er könnte in den Ferien 1200 euro verdienen, das ist ihm aber zu wenig.

    Er hat mir einer Vertrag vorgelegt, bei dem er im Monat 280 Euro verdienen würde.

    Bei einem Anruf beim Amt bekam ich die Info das ich mich doch einfach überraschen lassen soll was abgezogen wird

    und den Hinweiss das ich verpflichtet bin...bla bla bla

    Mein Sohn gibt mir das geld ja nicht falls was abgezogen wird :(

    Einen Satz wegen Titel-Optimierung hinzugefügt

    Grace

    Einmal editiert, zuletzt von sanma (26. November 2018 um 10:30)

  • Hallo,

    also rechnen wir mal:

    Der Bedarf Deines Sohnes liegt bei 316 € Regelsatz + 233 € anteilige Warmmiete = 549 €.

    Das Einkommen beläuft sich auf 280 € aus dem Job + 200 € Unterhalt + 194 € Kindergeld = 674 €.

    Damit würde Dein Sohn aus der BG rausfallen, weil er seinen Lebensunterhalt selbst decken kann. Unter Umständen könnte dann Dein Sohn für sich Wohngeld beantragen, was ich aber nicht einschätzen kann, weil mir zu wenig Infos zum Einkommen vorliegen.

    Wenn Dein Sohn aus der BG rausfällt, wären maximal die seinen eigenen Lebensunterhalt übersteigenden Einnahmen anzurechnen. Das wären nach obiger Rechnung also 125 €. Hier würde aber durch den Job wiederum der Freibetrag greifen, womit wir also bei 5 € sind.

    Allerdings würde Dein Sohn bei diesem Rechenmodell auch aus der Miete herausfallen. Es würden also nur noch die anteilige Miete für 2 Personen vom Jobcenter gezahlt werden. Den Rest müßte dann schon Dein Sohn von seinen Einnahmen bezahlen.

    Wichtig: Du mußt dem Jobenter von Dir aus mitteilen, daß Dein Kind seinen Lebensunterhalt selbst decken kann!

    Gruß!

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