ALG II - Übergang zur Arbeit - Fragen zur Einkommen Anrechnung

  • Hallo zusammen,

    so langsam komme ich mit dem Jobcenter tatsächlich an meine Grenzen. Auch wenn mein gesunder Menschenverstand mir sagt, dass sie mich dort falsch behandeln, hoffe ich auf euren Rat / Meinung.


    Also erstmal zu den Fakten: Am 29.10. hatte ich meinen ersten Arbeitstag. Lohn habe ich am 15.11. für 3 Tage im Oktober erhalten. Das waren Brutto 281,19€ . Der volle November wird mir somit mitte Dezember ausgezahlt. Das Jobcenter geht jetzt her und sagt, dass mir ab jetzt kein einziger Cent mehr zusteht. Geld wird keins mehr überwiesen. Ist das normal? Ich dachte, die ersten Groschen werden angerechnet. Wer kann denn mit 184 € netto seine kosten decken? Da wurde mir vom Jobcenter ans Herz gelegt, dass es ja die Tafel gäbe...

    Vielen Dank schonmal im vorraus, bin wirklich mit den Nerven am Endedash

  • Das Gehalt muss in den Monaten angerechnet werden, in den es zufliesst (Zuflussprinzip).

    Bei Arbeitsaufnahme kannst du Antrag auf ein Überbrückungsdarlehen stellen.

  • Hallo,

    Beim JC brauchst Du gute Nerven und immer schön nett sein!

    Eine Frage mal vorab: Wieso schreibst Du von 184 netto? Ich kenne mich mit Lohnabrechnungen nicht so gut aus, dachte immer bei so wenig Brutto müssten auch 281,19 netto auf Konto kommen.

    Jetzt zum Problem: Du steckst also in der sogenannten Zahlungslücke, die dadurch entsteht, daß ALG II immer im voraus bezahlt wird und Arbeitsentgelt immer nachträglich zum Ende des Monats. Das Dein Gehaltszahlungstermin der 15.d.Mts. ist, verschlimmert die Sache – jedenfalls stehst Du jetzt für einen

    Monat (1 1/2 ) ohne Einkommen da.

    Du kannst beim JC ein Darlehen nach § 24 Abs. 4 SGB II in Höhe eines monatlichen Grundsicherungsanspruches ( Regelsatz + Kosten der Unterkunft), also den Betrag, den Du früher üblicherweise aufs Konto überwiesen bekommen hast, stellen.

    Problem: Du mußt das Darlehen faktisch schon im Folgemonat vollständig zurückzahlen. Dann hast Du eigentlich wieder dasselbe Problem nur um einen Monat verschoben. ABER

    Du kannst dann eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit ( Du wirst angeschrieben falls Dein JC das Darlehen bewilligt) vereinbaren.

    Ich hatte dasselbe Problem beim Übergang von ALG II in meine Rente. Das Geld war einen Tag schneller auf dem Konto als der Bewilligungsbescheid meines JC im Briefkasten – Dauer 4 Tage. Aber es gibt eben auch schlechter arbeitende JCs.

    Beachten mußt Du noch, das für die 3 Arbeitstage im Oktober eine Rückforderung kommen wird, denn Dein ALG II für Oktober wurde Dir ja schon Ende September noch in normaler Höhe überwiesen..

    Ist Dir Ende Oktober eventuell auch noch das Geld für November überwiesen worden? Dann wird es eng.

    Vielleicht kannst Du auch von Deiner neuen Firma am Ersten eine Abschlagszahlung erhalten.

    Den Darlehensantrag kannst Du formlos stellen. Hier eine Formulierungshilfe:

    Betreff: Antrag auf Darlehen nach § 24 Abs. 4 SGB II

    Ich habe am 29.10.2018 eine Tätigkeit bei der Firma xyz angenommen. Zur Überbrückung der Zahlungslücke, die durch die unterschiedlichen Zahlungstermine entsteht beantrage ich o. a. Darlehen in Höhe meiner bisherigen Grundsicherungsansprüche.

    Unterschrift

    Ich hoffe, ich konnte Dir etwas weiterhelfen

    H4O

  • Hallo!

    Das Eingangs-Thema wirft Fragen auf!

    Am 29.10. hatte ich meinen ersten Arbeitstag. Lohn habe ich am 15.11. für 3 Tage im Oktober erhalten. Das waren Brutto 281,19€ .

    Wann wurde der Arbeitsbeginn gemeldet? Hat der Arbeitsvertrag

    dem JC vorgelegen? Wie hoch ist das Gehalt laut Arbeitsvertrag?

    Wurde Ende September für Oktober noch die volle Leistung gezahlt,

    Regelsatz plus Kosten der Unterkunft?

    Wurde Ende Oktober noch der volle Regelsatz plus Kosten der Unterkunft

    für November bezahlt?

    Wurde Anfang November die Lohnabrechnung beim JC zeitnah eingereicht?

    Denn für einen Minijob streicht das JC nicht die gesamten

    Leistungen, erklärungsbedürftig. :?:

    Gruß

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