Jobcenter - Kontoabfrage von Hartz IV-Empfängern und der Datenschutz - Datenschutzauftragte Info
Alles anzeigenNachdem in einem früheren Beitrag die Frage beantwortet wurde, wann
und in welcher Weise Ermittlungsbehörden auf Sozialdaten zugreifen dürfen,
soll jetzt geklärt werden, ob und unter welchen Voraussetzungen das Jobcenter
durch eine Kontoabfrage Informationen über Vermögensverhältnisse einholen
darf.
Das Jobcenter hat Informationen über mein Konto – ist das datenschutzkonform?
Nicht erst seit dem 25. Mai 2018 ist bekannt: Datenschutz geht alle an. Das gilt
natürlich und in besonderem Maße auch im Sozialrecht. Dessen Leistungsträger
(z.B. Jobcenter, Arbeitsagenturen, Krankenkassen oder Rentenversicherung)
verarbeiten hier tagtäglich in großem Umfang Sozialdaten die nach der
Legaldefinition des § 67 Absatz 2 Satz 1 SGB X personenbezogene Daten
(Artikel 4 Nr. 1 DSGVO) sowie besondere Kategorien personenbezogener
Daten (Artikel 9 DSGVO) darstellen.
Diese Verarbeitung ist zulässig und damit rechtmäßig im Sinne von
Artikel 6 Absatz 1 lit. e DSGVO, wenn die Kenntnis dieser Daten zur Erfüllung
einer Aufgabe der erhebenden Stelle nach dem Sozialgesetzbuch erforderlich
ist, § 67a Absatz 1 Satz 2 SGB X.Kann das Jobcenter mich nicht einfach nach meinen Vermögensverhältnissen befragen?
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