Hallo ihr Lieben,
vielleicht kann mir jemand helfen zu meinem Teilerfolg, bzw. vielleicht gibt es ähnliche Probleme bei anderen.
Folgender Sachverhalt:
Bis Ende 2013 habe ich mit meiner großen Tochter in einer Bedarfsgemeinschaft gelebt.
Durch meine Krankheit und von Anraten des Jugendamtes habe ich mich dazu gezwungen gefühlt, meine Tochter freiwillig zu ihrem Vater ziehen zu lassen.
Ich bin kurz darauf zum Arbeitsamt gegangen, und habe persönlich vor Ort gefragt wegen Mehrbedarf zur Umsetzung des Umgangsrechts. Mir wurde von meiner damaligen Sachbearbeiterin mitgeteilt, dass ich dafür nur die Fahrtkosten stellen könnte (was ich auch getan habe).
Naja, ich bin soweit es mir möglich war Arbeiten gegangen (250€ Basis), und hatte wirklich zu kämpfen, dass ich den Umgang mit meinen Kindern schaffe.
Ich habe dann aus Zufall von der sogenannten "Temporären Bedarfsgemeinschaft" gelesen, und dann erfahren das ich zum damaligen Zeitpunkt (Januar 2014) doch diesen Anspruch gehabt hätte, also eine Falsche Information meiner damaligen Sachbearbeiterin.
Also habe ich mich hingesetzt und das Internet durchforstet, und dann diesen Paragraphen 44 gefunden, wo ja auch bei steht, dass man bei "Amtsfehler" bis zu 4 Jahre Rückwirkend beantragen kann.
Ich habe im April 2017 also Rückwirkend beantragt für den Zeitraum bis Januar 2014, und habe zwischenzeitlich nicht mehr daran geglaubt das nach 3 wechseln der Sachbearbeiter noch iwas passiert oder kommt, und hatte jetzt eine Rückzahlung, und die Bescheide mit der Auflistung, aber nur seit 2017.
Was kann ich tun nachdem ich teilweise einspruch/Widerspruch gegen diese Bescheide eingelegt habe?
Ich meine die haben jetzt über 1 1/2 Jahre gebraucht.
Soll ich direkt zum Amtsgericht und dann Anwalt? Oder soll ich es nochmal vor Ort beim Sachbearbeiter erfragen bzw. versuchen?
Ich bin halt mittlerweile echt Müde, da ich jeden Bescheid selbst nochmal überprüfen muss, weil so viele Fehler in der Vergangenheit da passiert sind.
Liebe Grüße Tammy dash