Hallo,
ich bin seit September diesen Jahres Aufstocker.
Nun habe ich im Oktober einmal eine Nachzahlung von meinem ehemaligen Arbeitbeger erhalten und eine Guthabenauszahlung von meinem Gasanbieter (Jahresabrechnung) beides zusammen übersteigt den Bedarf bzw die Aufstockung für Oktober. Oktober wurde mir aber bereits ausgezahlt. Weitere Leistugnen für November und Dezember wurden volsltändig gestrichen. Ist das rechtens? Gilt nicht das Zuflussprinzip? Beide Nachzahlungen ergeben eine Nettosumme von 1000 EUR.
Vielen lieben Dank.