Befristeter Mietvertrag Kündigung und Umzugskosten

  • Hallo, ich bin neu hier und habe im Moment ein massives Problem. Ich habe einen befristeten Mietvertrag auf 1 Jahr, der seit 1.10.18 aktiv ist. Der Vermieter möchte das ich so schnell als möglich ausziehe, kann aber mir nicht kündigen. Daher fängt er an zu nötigen, zu beleidigen, zu erpressen z.b. damit die Heizung abzuschalten, den Strom abzuschalten. Ich wurde unter Vorspiegelung falscher Tatsachen hierher gelockt. Ich habe derzeit zwar einen Kachelofen, aber keine Möglichkeit warmes Wasser zu erzeugen. Auch werden die angekündigten Modernisierungsmassnahmen nicht durch geführt. Das Amt zahlt die Miete direkt. ich kann kündigen wegen Bedrohung und der nicht erfolgten Massnahmen, aber wer bezahlt dann den Umzug? Wie gehe ich damit am besten um? Tipps? Anregungen etc...

  • Hallo und Herzlich Willkommen im Forum :-willkommen

    Ich würde dies deinem Sachbearbeiter im Jobcenter mitteilen und darum bitten, dass der Prüfdienst sich die Wohnung anschaut. Evtl. reicht dies schon aus, um eine Genehmigung für den Umzug zu erhalten.

    Gibt es Nachweise darüber, dass du beleidigt und genötigt wirst?

  • danke für die Info, ans JC habe ich mich für einen Termin gewandt. Und ja es gibt Mails und einen Gesprächsmitschnitt mit den Drohungen und Nötigungen. Er möchte keine Zeugen bei diesen Gesprächen dabei haben, also musste ich mir so behelfen

  • Hallo!

    Bitte Casa folgen und sofort Gesprächsmitschnitte löschen.

    Gesprächsmitschnitte würde ich löschen und dies zukünftig unterlassen. Das heimliche Aufnehmen von Gesprächen ist eine Straftat.

    Zur Information und bitte lesen:

    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
    1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt

    2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.

    .............................

    Gruß

  • Wenn es dafür Beweise gibt, u.a. E-Mails etc., kannst du neben der Beantragung eines Umzugs, auch Strafanzeige bei der Polizei stellen.

  • Geh erst einmal zum örtlichen Amtsgericht und hol Dir einen Beratungshilfeschein, mit dem Du zum Anwalt gehen kannst. Dann lass Dich von einem kompetenten Mietrechtler zum weiteren Vorgehen beraten.

    Solche Situationen lösen sich nicht durch das Jobcenter und man gerät alleine viel zu leicht in eine Opferrolle.

    Näheres dazu auch von dem Anwalt, zu dem Du mit dem Beratungshilfeschein gehen kannst.

    Es gibt Orte, an denen es statt einem Beratungshilfeschein eventuell andere Lösungen gibt, wie eine Mieterberatungsstelle oder eine städtische Rechtsberatungsstelle (z.B. Hamburg, falls sich das dort in letzter Zeit nicht geändert hat). Aber auch das erfährst Du dann beim Amtsgericht.

    Gesprächsmitschnitte sind zu löschen

    Grace

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!