Reha - Rente - ärztliches Gutachten - Einsicht des SB

  • Moin allerseits,

    hoffe, ich bin in der richtigen Rubrik.

    War im August 2017 in Reha und dort wurde von den Ärzten und Therapeuten eine Teilhabe am Arbeitsleben angeraten. Aber definitiv nicht mehr im alten Bereich (Bürokaufmann in einer Spedition)

    Diese Teilhabe will die Dt. Rente nicht genehmigen.

    Widerspruch eingelegt und mittlerweile klage ich gegen die Ablehnungen vorm Sozialgericht.

    Nun möchte der Sachbearbeiter einen Blick in den Abschlussbericht des Reha-Einrichtung UND den gesamten Schriftverkehr zwischen mir, der Dt. Rente und dem Sozialgericht haben.

    Angeblich damit er schon mal prüfen kann, was er für mich nach einer möglichen Ablehnung der Teilhabe durch das Gericht für mich (60Jahre/vom JC als Selbstständiger eingestuft / seit Monaten krankgeschrieben) für mich machen kann. Er spricht hier von einem Einzelcouching (von denen es bereits 2 Stück gab) dass er dann 'anbieten' möchte.

    So weit ich weiß, und wenn ich es hier richtig gelesen habe, sind ärztliche Unterlagen für das JC/die Maßarbeit tabu. Oder gibt es da für (angebliche) Selbstständige spezielle Urteile?

    Habe da nichts gefunden, da sich fast alles um Arbeitnehmer und nicht um Selbstständige dreht.


    Schon jetzt danke für Eure Antworten, Eure Infos.

    Schönes Wochenende. :)

  • Hallo,

    die Forderung des SB ist nicht rechtmäßig und ihn gehen ärztliche Befundberichte nichts an. Wenn er das alles wissen will, kann er Dich zum ärztlichen Dienst schicken, wird jedoch auch von dort nur erfahren, ob und mit welchen Einschränkungen Du arbeiten kannst oder nicht. Der ärztliche Dienst wiederum kann durchaus die Befundberichte anfordern, aber eben nicht weitergeben.

    Was die Sache mit dem Gericht betrifft, hat er auch hier kein Recht auf Einsichtnahme der Unterlagen in einem laufenden Prozeß. Er kann maximal eine Bestätigung über die Klagererhebung verlangen, die Dir ggf. Dein Rechtsanwalt oder die Geschäftsstelle des Gerichtes ausstellen kann, wenn Du (was ich nicht glaube) keine Bestätigung über Eingang der Klage vom SG erhalten haben solltest.

    Beide Aussagen von mir sind unabhängig davon, ob jemand selbstständig oder unselbstständig tätig ist.

    Sollte die Sache weiter eskalieren, empfehle ich, die Forderungen vom SB schriftlich einzuverlangen und dann sofortigen Widerspruch einzulegen. Da ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat, empfehle ich, gleichzeitig einen Beratungsschein (15 €) beim SG einzuholen und damit einen FA für Sozialrecht aufzusuchen.

    Gruß!

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