Hallo,
ich (Mieter) beziehe ALG2 und wohne seit kurzem zur Untermiete bei einer Bekannten, die ebenfalls ALG2-Bezieherin (Vermieterin) ist. Mir wurde der Regelsatz überwiesen und in einem Schreiben mitgeteilt, daß über die Übernahme der KdU noch nicht entschieden wurde und die Bearbeitung noch dauern kann.
Trotzdem wurden meiner Vemieterin meine nicht übernommenen oder überwiesenen KdU-Leistungen als Einkommen angerechnet und so ebenfalls nur die Regelleistung überwiesen.
Dieser Schritt wurde auch schriftlich in einem Änderungsbescheid angekündigt, diesem wurde jedoch fristgerecht widersprochen und erklärt, daß bisher keine Mietzahlungen von mir an meine Vermietern erfolgt sind, weil sie bis dato vom JC nicht übernommen werden. Jetzt kam die Überraschung, ohne eine Antwort wurden meine nicht ausgezahlten KdU-Leistungen bei meiner Vermieterin als Einkommen angerechnet.
Wie sollen ich und meine Vermieterin weiter vorgehen? Wäre für Hilfe sehr dankbar. Vielen Dank.