Moin,
mir stellt sich eine Frage.
Ich war in diesem Jahr 3 mal Arbeitslos.
1 * im Febuar, 1 * im September und 1 * im November.
Aanfang des Jahres hatte ich alle Arbeitgeber bis dahin angegeben und dessen Arbeitsbescheinigungen eingereicht.
Im Oktober und November ebenfalls alle bis dahin erfolgten Arbeitgeber angegeben und die Arbeitsbescheinigungen eingereicht.
Jetzt meine Frage, muss ich eigentlich zu JEDEN ANTRAG, erneut alle Arbeitsbescheinigunen beantragen und einreichen, oder Speichert die Agentur für Arbeit diese ab?
Das OnlinePortal verlangt nämlich jedes mal die Bescheinigungen...
Beste Grüße!