ALG II Anspruch und Fragen zum Asylrecht

  • Hallo liebe Harz 4 Forum Gemeinde,

    ich habe ein paar Fragen an euch und der Fall ist leider etwas kompliziert.

    Meine zukünftige Ehefrau (25 Jahre jung aus der Karibik, Nicht EU-Land) und ich (deutscher, sowie französischer Staatsangehöriger 31 Jahre alt) werden demnächst heiraten.

    Es hat sehr lange gedauert bis der ganze Visumsprozess bearbeitet wurde und drohte im letzten Moment zu kippen da ich davon überzeugt war, dass durch meine doppelte Staatsbürgerschaft (deutsch und französisch) meine zukünftige keinen A1 Sprachnachweis benötigt was uns zuerst von der deutschen Botschaft auch so bestätigt wurde.

    Die Ausländerbehörde lehnte dies zuerst ab nach längeren Gesprächen lenkten diese doch ein und erteilen ihr nun ein nationales Visum und Sie wird die Aufenthaltserlaubnis bekommen, wenn Sie den A1 Deutschtest bestanden hat und die Heiratsurkunde vorliegt.

    Nun ist genau in dieser Zeit meine Arbeitssituation erheblich verschlechtert worden.

    Vorher gut verdient in der Behindertenassistenz ca. 2000€ Netto

    Der Behinderte verstarb im August.

    Seid September bin ich über einen Behindertenassistenzdienst angestellt allerdings etwas weiter entfernt.

    Entfernung zum Arbeitsplatz sind 183km einfach. Ich arbeite 4 Tage im Monat a 24h. Würde ich mit der Bahn fahren kostet mich eine einfach Fahrt zum Arbeitsplatz 34,10€ was ich aber nur in Notfällen mache, wenn mich niemand fahren kann und einfach auch aufgrund finanzieller Gründe.

    Die Strecke lege ich meist per Mitfahrgelegenheit zurück oder werde von guten Freunden gefahren also habe ich leider dafür keine Belege.

    Im September hatte ich zuerst eine 75% Stelle womit ich noch auf ca. 1200€ kam.

    Aufgrund personeller Änderungen wurde ich zum Anfang November auf 50% heruntergestuft was auch vertraglich geändert wurde.

    Nun verdiene ich ca. 750 - 800€ Netto und habe noch einen 450€ Job. Die 450€ werden jeden Monat voll ausgeschöpft.

    Für meinen Sohn, der regelmäßig bei mir ist und auch übernachtet zahle ich momentan die 251€ Mindestunterhalt.

    Da ich kein Auto habe, wird er kulanterweise manchmal von seiner Mama gebracht, oft muss ich ihn aber auch mit Bekannten abholen da die Mutter mit den Öffentlichen schwer zu erreichen ist.

    Nun habe ich bei der Ausländerbehörde wegen der Visumsformalitäten auf deren Kautionskonto 3000€ hinterlegen müssen, denn ich musste für meine zukünftige eine sogenannte Verpflichtungserklärung abgeben.

    Weiteres Vermögen besitze ich lediglich einen Fond für vermögenswirksame Leistungen mit aktuellem Wert von ca. 1500€

    Meine Zukünftige besitzt kein Vermögen oder irgendwelche Ersparnisse.

    Die Anmeldung für den Deutsch A1 Kurs incl. Test haben mich meine letzten 1000€ Ersparnisse gekostet.

    Ich lebe in einer Einliegerwohnung. Heizungszähler habe ich keine, denn ich bezahle eine Pauschale von 50€ Heizkosten welches vom Vermieter so im Mietvertrag festgehalten wurde. Weitere Nebenkosten wie Müllabfuhr und Wasser bekomme ich einmal pro Jahr auf einem formlosen handgeschriebenen Blatt des Vermieters. Die Kosten dafür betrugen letztes Jahr 200€ könnten dieses Jahr aber mehr sein da die Mülltonne um das doppelte Volumen vergrößert werden musste, da es einfach zu klein war. Also ca. 16-20€ auf den Monat gerechnet.

    Der Vermieter selbst lebt nicht im Haus, sondern nur seine Exfrau. Nun steht nach dem A1 Sprachtest meiner zukünftigen ein Integrationstest bevor, welcher weitere knappe 1300€ kosten soll.

    Meine Fragen nun hier an die Experten:

    Habe ich bzw. meine zukünftige Frau Anspruch auf Hartz 4?

    Hier nochmal die Einnahmen und Kosten zum Überblick:

    Einnahmen:

    750-800€ aus versicherungspflichtigem Job (variiert wegen der Zuschläge)

    450€ aus Minijob

    _____________________________________________

    1200 - 1250€ Einnahmen

    Ausgaben:

    350€ Miete incl. Heizkosten

    16-20€ Nebenkosten

    251€ Kinderunterhalt

    4x 183km Weg zu Arbeit (weiß leider nicht wie man dies in meiner Situation berechnet)

    ________________________________________

    617- 621€ + Kosten für Arbeitsweg

    Eine weitere Frage meinerseits wäre folgende:

    Selbstbehalt ist wenn ich das richtig verstanden habe 150€ pro Vollendetes Lebensjahr, wären also in meinem Fall 31+25= 56 Jahre x 150€ = 8400€

    Kann das Jobcenter mich dennoch zwingen den Integrationskurs aus meinen Ersparnissen zu bezahlen, die ja deutlich unter der Selbstbehaltsgrenze liegen?

    Welche Möglichkeiten habe ich bezüglich meiner schwammigen Mietvertragssituation?

    Laut Gesetz ist es nur zulässig eine Heizungskostenpauschale zu berrechnen wenn der Vermieter selbst im Haus wohnt.

    Alternative andere bezahlbare Wohnung zu finden ist leider nicht möglich - zumindest nicht mit der momentanen finanziellen Situation.

    Umbau der Heizungsanlage erscheint auch unwahrscheinlich. Ist eine Zentralheizung mit Öl - Vermieter geht auf die 80 zu und wirkt manchmal etwas senil.

    Ex Frau im Haus hat nur das Wohnrecht und besitzt die Hälfte des Hauses.

    Kann das Jobcenter sofern überhaupt ein Anspruch besteht mir aufgrund der Situation weniger oder gar überhaupt nicht bezahlen und welche Möglichkeiten habe ich dagegen vorzugehen aufgrund von welchen §?

    Vielen Dank schon mal für denjenigen der sich die Zeit nimmt das alles zu lesen und mir Hilfe zu leisten

  • Hallo,

    Habe ich bzw. meine zukünftige Frau Anspruch auf Hartz 4?

    den eigenen Bedarf kannst Du aus Deinen Einnahmen decken, weswegen für Dich kein Anspruch besteht.

    Was die Frau betrifft, sind das alles ausländerrechtliche Fragen, die in einem Forum mit Schwerpunkt ALG II kaum oder nicht verläßlich beantwortet werden können. Von daher sind wir eher die falschen Ansprechpartner.

    Gruß!

  • Wieso ausländerrechtliche Fragen?

    Sie ist nach der Heirat mit mir auch ganz normal Leistungsberechtigte.

    Nimm einfach mal faktisch an Sie wäre Leistungsberechtigt.

    Hat Sie dann immer noch keinen Anspruch?

  • Hallo!

    Wieso ausländerrechtliche Fragen?

    Trotz Heirat sind es ausländerrechtliche Fragen und dringender

    Rat real eine Beratung aufzusuchen.

    Lokale Beratungsstellen für Flüchtlinge und Migrant*innen

    Zitat Corinna

    Was die Frau betrifft, sind das alles ausländerrechtliche Fragen, die in einem Forum mit Schwerpunkt ALG II kaum oder nicht verläßlich beantwortet werden können. Von daher sind wir eher die falschen Ansprechpartner.

    Gruß

  • @ Pragmatiker

    Sorry aber Beratungsstelle für Flüchtlinge und Migranten?!?!?

    Ich kenne mich mit dem Ausländerrecht aus und weiß auch von meinem Rechtsanwalt das sie leistungsberechtigt ist.

    Also versucht bitte nochmal die Fragen zu beantworten, denn sie ist §7 SGB II 100% Leistungsberechtigt wie ein deutscher Staatsbürger.

    Einzige Unterschiede sind, dass sie zu einem Integrationskurs gezwungen werden kann. Macht sie diesen nicht, bekommt sie auch keine Leistungen.

  • Hallo,

    Sie ist nach der Heirat mit mir auch ganz normal Leistungsberechtigte.

    nein, nicht unbedingt. Im übrigen solltest Du Dir die Verpflichtungserklärung auch mal durchlesen: da dürfte ziemlich eindeutig drinnen stehen, daß Deine Frau für ihren Lebensunterhalt selbst sorgen muß. Von daher ist die ganze Frage nach einem ALG-II-Anspruch für sie sowieso erledigt. Sollte aber jemand, der behauptet

    Ich kenne mich mit dem Ausländerrecht aus

    eigentlich selbst wissen.

    Aber wie bereits geschrieben

    Was die Frau betrifft, sind das alles ausländerrechtliche Fragen

    Wenn glaubst, Dich damit auszukennen und auch einen Rechtsanwalt hast, kann Dir hier an dieser Stelle nicht weiter geholfen werden und Du kannst Dich ja an den RA wenden, der ja dann auch den konkreten Fall anhand der Unterlagen kennt.

    Wenn Deine Frau grundsätzlich vom ALG II ausgeschlossen ist, käme ALG II nur für Dich in Betracht. Dafür wären aber Deine Einnahmen zu hoch, zumal ja dann auch nur die anteilige Warmmiete berücksichtigt wird.

    Und daher nochmals und letztmalig: das ganze ist keine Sache für ein ALG-II-Forum und ich rege die Mods an, das Thema zu schließen.

    Gruß!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!