Hallo,
ich wohne im Haus meiner Mutter im eigenen Zimmer, benutze Küche, Bad und Waschküche und Wohnzimmer mit. Ansonsten koche ich meinen Kram ( ich esse anders, als meine Mutter :-)) , wasche meine Wäsche und wirtschafte selber. Meine Mutter unterstützt mich wirtschaftlich nicht, Nachdem ich 25 geworden bin, war klar - ( wegen WEgfall von Kindergeld, das meine Mutter zur Verfügung hatte)sowie WEgfall ihrer Unterhaltsverpflichtung mir gegenüber - daß ich Miete zahlen muss. Nun wurde mir 3 wochen nach meinem 25. Geburtstag mein Minijob gekündigt und mir blieb nichts übrig, als erstmal Leistungen nach ALGII zu beantragen. Die Kosten der Unterkunft hat meine Mutter im Untermietvertrag festgesetzt, 120 Euro kalt fürs zimmer und Mitbenutzung sowie 40 Euro Neben - und 40 Euro Energiekosten - ohne Nebenkostenendabrechnung.
So. Da meine Mutter aber Eigentümerin des Hauses und keine Hauptmieterin ist, nimmt der Sachbearbeiterin diesen Untermietvertag nicht an. Er verlangt, daß meine Mutter, die nichts mit dem Jobcneter zu tun hat,- Zinsbeslastung, STrom und ZEizungs und Nebenkosten angibt, damit das JC das durch zwei teilen kann. Wir sind keine BG und auch keine HGL , das hat meine Mutter schriftlich klipp und klar schriftlich dem Amt mitgeteilt. Sie steht, außer als meine Vermieterin , in keinerlei Beziehung zum JC, so daß sie ganz bestimmt nicht ihre finanziellen Verhältnisse dort vorlegen wird. Wenn Sie Hatuptmieterin des Hauses wäre, wäre das anders. Das kann doch nicht sein?
Ich hoffe, jemand kann mir die passenden Paragraphen zeigen