Hallo liebe Forenmitglider,
ich bin neu hier und habe eine Frage, die mich gerade beschäftigt. Über Antworten würde ich mich sehr freuen.
Momentan beziehe ich ALG I. Meine Freundin und Bald-Frau ist noch Studentin und wird im Februar ihr Referendariat beginnen, das sehr gering bezahlt wird. Da ich trotz weit über 100 Bewerbungen und 11 Gesprächen bisher keinen neuen Job gefunden habe, droht mir ab Mitte Februar Hartz IV. Während mein Vermögen unterhalb der Höchstgrenze ist, besitzt meine Freundin und Bald-Frau zu viel Geld. Nun haben wir die Idee, dass sie einen Teil meiner Bafög-Schulden zahlt, um ebenfalls unter die Vermögenshöchstrenze zu gelangen. Mein Studium habe ich 2013 beendet. Bafög erhielt ich bis 2011. Ist diese Vorgehensweise legitim? Beim ALG II-Antrag würde diese hohe Überweisung natürlich sichtbar werden. Kann das Jobcenter das Geld von der Bundeskasse xxxxxx zurückfordern, da wir als Bedarfsgemeinschaft damit unseren Lebensunterhalt bestreiten sollen?
Ich bedanke mich für das Lesen meiner Zeilen und noch mehr für Hinweise zu dieser Thematik.
Mit besten Grüßen
Nicht relevant für Hilfestellung
Grace