Hallo !
Bedingt durch ein Guthaben bei den Nebenkosten fordert das Jobcenter einen Mietkontoauszug seitens des Vermieters von mir..
Da der Vermieter nicht von meiner Arbeitslosigkeit weiß und es schon zu Irritationen kam, als der Vermieter durch Zufall erfuhr, dass ich nicht mehr bei meinem langjährigen Arbeitgeber, einem namhaften Automobilhersteller beschäftigt bin, möchte ich partout davon absehen, ihn um den geforderten Mietkontoauszug zu bitten.
Meines Erachtens müssten doch die bereits zugesandten Kontoauszüge ausreichen.
Wie seht ihr das ? Gibt es Argumente, um von der geforderten Unterlage absehen zu können ? Gibt es unter euch Juristen, die sich mit dem geschilderten Sachverhalt auskennen ?
Grüße von Krümelchen