Mietkontoauszug

  • Hallo !

    Bedingt durch ein Guthaben bei den Nebenkosten fordert das Jobcenter einen Mietkontoauszug seitens des Vermieters von mir..

    Da der Vermieter nicht von meiner Arbeitslosigkeit weiß und es schon zu Irritationen kam, als der Vermieter durch Zufall erfuhr, dass ich nicht mehr bei meinem langjährigen Arbeitgeber, einem namhaften Automobilhersteller beschäftigt bin, möchte ich partout davon absehen, ihn um den geforderten Mietkontoauszug zu bitten.

    Meines Erachtens müssten doch die bereits zugesandten Kontoauszüge ausreichen.

    Wie seht ihr das ? Gibt es Argumente, um von der geforderten Unterlage absehen zu können ? Gibt es unter euch Juristen, die sich mit dem geschilderten Sachverhalt auskennen ?

    Grüße von Krümelchen

  • Hey,

    was soll denn ein Mietkontoauszug sein?

    Also ich kenne das so, dass man entweder eine Mietbescheinigung vorlegen oder wenn der Vermieter das aber nicht ausfüllen mag, reicht auch ein Email Verlauf, wo man erlesen kann, wie hoch, z. B. die Nebenkostenvorauszahlung ist.

    Gruß, Emalina

  • Ja, es geht um die Betriebskosten-Abrechnung. Was die geforderten 24 Mietkontoauszüge vom Vermieter sein sollen, weiß ich halt auch nicht so richtig. Ich dachte da an die Kontoauszüge des Vermieters, aus denen hervorgeht, dass die Miete meinerseits geflossen ist. Allerdings hat das Jobcenter bereits meine Kontoauszüge erhalten, aus denen dies ersichtlich ist.

    Außer dass ich mich wie oben erwähnt, vor dem Vermieter nicht offenbaren möchte, finde ich es äußerst befremdend, dass der Vermieter Daten seiner persönlichen Buchhaltung (über mich) dem Jobcenter zukommen lassen soll ...

    Weiß denn jemand von euch - evtl. Juristen - was ein solcher Mietkontoauszug wirklich ist,

    warum er gefordert wird und hauptsächlich, wie man dem entgehen kann.

    Gruß, Kruemelchen

  • Hallo,

    im Regelfall besteht für den Vermieter die Pflicht, dem Mieter unaufgefordert eine jährliche Betriebskostenabrechchnung zur Verfügung zu stellen. Das hat absolut nichts mit

    finde ich es äußerst befremdend, dass der Vermieter Daten seiner persönlichen Buchhaltung (über mich) dem Jobcenter zukommen lassen soll ...

    sondern mit der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben für den Vermieter zu tun. Und nein - es handelt sich nicht um irgendeine "persönliche Buchhaltung".

    Die Forderung des Jobcenters zur Vorlage dieser BKA ist wiederum auch berechtigt, da das Amt nun mal Deine Miete zahlt.

    Gruß!

  • Nein, um die Betriebskostenabrechnung kann es sich bei dem sog. "Mietkontoauszug" nicht handeln, da ich diese dem Jobcenter bereits zugeschickt hatte und "als Resonanz" auf mein Schreiben die Aufforderung bekam, Mietkontoauszüge vom Vermieter von 01/2017 bis heute zuzuschicken ...

    Gruß, Kruemelchen

  • Hast du das ALG II in einem Zeitraum aufstockend erhalten, da du in Arbeit warst oder Anspruch auf vorrangige Leistungen wie z.B. ALG I hattest?

  • Es handelt sich um die Betriebskostenrechnung 2017 und da habe ich vom 16.01. - 16.06.2017 sozialversichungspflichtig gearbeitet. Nach dem 16.06.2017 bis heute arbeite ich freiberuflich und meine Einkünfte werden mit dem ALG II verrechnet.

    Gruß,kruemelchen

  • Ist dein aufstockendes ALG II geringer als die Miete + Nebenkosten?

    Hast du mal Antrag auf ein Darlehen bzgl. Mietrückständen etc gestellt?

  • Nein, mein ALG II (Regelsatz plus Leistungen für die Wohnung) sind nicht niedriger als die Miete zzgl. Nebenkosten und einen Darlehensantrag wegen Mietrückständen habe ich zu keiner Zeit gestellt!

    Gruß, Kruemelchen

  • Hallo Bass 386,

    du scheinst dich gut auszukennen - Was ist denn ein "Mietkontoauszug des Vermieters" überhaupt ? Handelt es sich, wenn von mir gefordert wird, von 01/2017 bis heute Mietkontoauszüge des Vermieters beizubringen, um 24 private Kontoauszüge des Vermieters ?

    Gruß, Kruemelchen

  • Ich habe den Begriff Mietkontoauszug noch nie gehört. Diesen Begriff scheint es hin und wieder zu geben, jedoch scheint dies eher regional zu sein.

    Ich kann mir vorstellen, dass es als Nachweis dienen soll, dass die Miete laufend eingegangen ist. Dies würde aber meiner Meinung nach nur Sinn machen, wenn du Antrag auf ein Darlehen wg. Mietrückständen gestellt hast.

    An deiner Stelle würde ich im Jobcenter anrufen und fragen, was ein Mietkontoauszug sein soll. Danach sehen wir weiter.

  • Hallo!

    fordert das Jobcenter einen Mietkontoauszug seitens des Vermieters von mir

    Und? Wo ist das Problem?

    Sagt euch der Begriff "Mietkontoauszug" etwas ?

    Fordere ihn bei deinem Vermieter an.

    Konkrete Tipps für Mieter

    Für Mieter stellt es sich häufig als Problem dar, wenn sie fällige Schulden oder geringes Einkommen haben oder von Sozialleistungen leben und eine neue Wohnung suchen. Viele Vermieter lehnen den Abschluss eines Mietvertrags dann von vornherein ab, ohne genauer nachzuschauen, mit wem sie es zu tun haben. Das ist bei massenhaften Bewerbungen um Wohnraum für einige Mieter ein echtes Problem! Folgende Tipps können bei der Suche nach einer neuen Wohnung helfen. Die Suche wird trotzdem schwer bleiben, aber man kann auf diese Weise die Chancen ein wenig erhöhen und sollte dies daher nicht unversucht lassen.

    • Versuchen Sie mindestens eine Bestätigung des Vor-Vermieters zu bekommen, dass das Mietverhältnis von dort ungekündigt ist und es keine Mietschulden gibt. Einen Rechtsanspruch darauf haben Sie nicht.
    • Sie haben aber einen Rechtsanspruch auf einen Mietkontoauszug über die letzten drei Jahre aus der Mietkontobuchhaltung. Darin erkennt man aber alles: jede verspätete Zahlung, jede Minderung etc. Versuchen sie daher Ihre Miete von Anfang an stets pünktlich und vollständig zu zahlen, dann haben Sie später mit einem Mietkontoauszug ein wirklich gutes Argument in der Hand! .........................


    Gruß

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