Einladung zum Vorstellungsgespräch in einem fremden Jobcenter - aktuell in Weiterbildung

  • Hallo liebe Gemeinde,

    ich hoffe, ihr könnt mir helfen.

    Ich gehe zur Zeit einer Weiterbildung (in Teilzeit) nach, die noch bis Juni 2019 andauert.

    Am Freitag habe ich eine Einladung erhalten, die jedoch nicht von meinem zuständigen Jobcenter kam, sondern aus einem völlig anderen Stadtteil.

    In diesem Schreiben heisst es:

    "Sehr geehrte Frau xxxx,

    bitte kommen Sie zum unten angegebenen Termin in das

    Jobcenter Berlin Spandau xxxxxx xxxxx

    Ihre Termindaten:

    Datum

    Uhrzeit

    Raum

    Bitte bringen Sie Ihre Einladung zum Termin mit.

    Vorstellungsgespräch mit dem Arbeitgeber xxxx xxxx xxxx.

    Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zu diesem Termin mit:

    -ausgedruckte Bewerbungsunterlagen

    -ausgedruckten Lebenslauf

    (Einladung nach §59 Zweites Buch SGB (SGB II) in Verbindung mit § 309 Abs. 1 Drittes Buch SGB.

    RFB ist hinten aufgedruckt.


    Nun bin ich mir nicht ganz schlüssig, ob ich zu diesem Termin erscheinen muss.

    Es gibt keine unterzeichnete EGV von mir. Aber laut meiner SB am vergangenen Montag soll wohl ein VA erstellt worden sein (ist mir bisher jedoch nicht zugegangen). Im Zuge dieser Aussage sagte ich ihr, dass das für mich wieder enorm Zeitraubend wird, weil ich jedes mal zum Sozialgericht tingeln muss und eigentlich besseres zu tun habe um beruflich voran zu kommen.

    Das oben genannte Jobcenter hat mich in der Vergangenheit bereits einige Male angeschrieben - ich hatte allerdings bisher keine RFB am Schreiben, so dass sie direkt in den Mülleimer gewandert waren. Natürlich ist mir klar, worum es hier gehen soll. Aber ich habe zur Zeit keinen Beistand, und ich befinde mich quasi zum Ende der nächsten Woche bereits in den Prüfungsvorbereitungen. Jede Stunde, die mir da geklaut wird, ist echt schwer nachzuholen.

    Ist es gesetzlich in Ordnung, wenn irgendein Jobcenter in der Stadt irgendwelche Vorstellungsgespräche für mich vereinbart, dafür Termine setzt und sagt, ich habe anwesend zu sein?

    Wie verhalte ich mich hier nun korrekt?


  • Hallo,

    äh - was für "ausführliche Erläuterungen" erwartest Du denn nun? Du hast Einladungen zu Gesprächen in einem Jobcenter einzuhalten und dieses Gespräch muß auf Grund der jeweiligen Spezialisierungen nicht in einem Jobcenter Deiner Wahl stattfinden. Das alles heißt also

    ja.

    Eigentlich wurde Deine Frage mit dem einen Wort ausreichend beantwortet...

    Gruß!

  • Liebe Corinna,

    erst einmal vielen Dank dafür, dass du dir noch einmal die Zeit genommen hast um mir zu antworten.

    Was erwarte ich? Erst mal, dass man mir keine Ein-Wort-Erklärung vor die Füße schmeisst, wenn ich offensichtlich mit der Situation nichts anfangen kann und so überfordert bin, dass ich mich in einem Forum anmelde. Das hat nichts mit Faulheit meinerseits zu tun, sondern einfach mit etwas Höflichkeit. Ich hoffe, das sieht man mir nach.

    Ja? Aus welchem Grund ein "Ja"?

    Gibt es Möglichkeiten, dagegen vorzugehen?

    Immerhin befinde ich mich zur Zeit in einer (von mir selbst gewählten) Weiterbildung.

    Ist ein Vorstellungsgespräch, das von Dritten arrangiert wurde, tatsächlich ein direkter Meldezweck?

    Welche Gründe gibt es, wegen derer ein Jobcenter jemanden aus einer Weiterbildung holt, wegen eines Jobinterviews mit einer Firma, bei der man sich überhaupt nicht beworben hat. Noch zu dem in einem Hause, das für meine üblichen Meldetermine gar nicht zuständig ist (anderer Bezirk)?

    Wie schaut es mit den entstehenden Fahrtkosten aus, wenn ich gezwungen bin den Termin wahrzunehmen? Welche Wahl habe ich, wenn die Fahrtkosten vor dem Vorstellungsgespräch noch nicht auf meinem Konto eingegangen sind?

    Welche Möglickeiten habe ich, wenn es sich bei dieser Veranstaltung um eine dieser Job-Messen handelt?

    Kurz und Knapp: nein, ich möchte nicht zu einem Vorstellungstermin geladen werden (müssen), wenn ich weder die Firma selbst angeschrieben habe noch weiss, um welche Position und Tätigkeiten es sich handelt. Und auch Nein, denn ich orientiere mich gerade beruflich eher in eine sehr spezifische Richtung und möchte die knappe Zeit der Weiterbildung auch so gut wie möglich nutzen können.

    Meines schlichten Wissens nach (und hier beziehe ich mich nur auf Aussagen anderer) dient ein Meldezweck nicht dazu, den Arbeitssuchenden zu Jobinterviews einzuladen. Wie gehabt, das sind nicht meine Erfahrungen. Macht in meinem Köpfchen jedoch ein bisschen Sinn.

    Vielleicht kann mir das Forum hierzu ein bisschen mehr sagen.

    Viele Grüße aus Berlin

  • Welche Wahl habe ich, wenn die Fahrtkosten vor dem Vorstellungsgespräch noch nicht auf meinem Konto eingegangen sind?

    Vor dem Termin werden dir die Fahrtkosten so oder so nicht erstattet.

    Kurz und Knapp: nein, ich möchte nicht zu einem Vorstellungstermin geladen werden (müssen), wenn ich weder die Firma selbst angeschrieben habe noch weiss, um welche Position und Tätigkeiten es sich handelt. Und auch Nein, denn ich orientiere mich gerade beruflich eher in eine sehr spezifische Richtung und möchte die knappe Zeit der Weiterbildung auch so gut wie möglich nutzen können.

    Im SGB II steht eindeutig, dass man alles mögliche dafür tun muss, um die Hilfebedürftigkeit zu verringern bzw. zu beenden. Du kannst nicht erwarten, dass die Arbeitsvermittler warten, bis du einen Job gefunden hast. Einladungen, Vermittlungsvorschläge etc. wirst du somit dauerhaft erhalten.

  • Im SGB II steht eindeutig, dass man alles mögliche dafür tun muss, um die Hilfebedürftigkeit zu verringern bzw. zu beenden. Du kannst nicht erwarten, dass die Arbeitsvermittler warten, bis du einen Job gefunden hast. Einladungen, Vermittlungsvorschläge etc. wirst du somit dauerhaft erhalten.

    Vielen Dank für Deine Antwort.

    Zunächst einmal: ich mache alles mögliche, um meiner Hilfebedürftigkeit zu verändern. Allein die Tatsache, dass ich mich weiterbilden lasse dürfte schon erkennen lassen, dass ich nicht Chipsfressend und Bier trinkend vor einem Rewe lungere...

    Das ist jetzt natürlich etwas überzogen, aber der Kern der Aussage dürfte klar sein.

    Es ist wirklich schade, dass ich hier keinerlei fundierte Aussagen bekomme. Es geht von "ja", bis "da musst du hin" - aber niemand kann mir erklären, warum, weshalb, wieso. Ich *muss* auch essen, und ich *muss* auch schlafen. Aber ich kann ja nicht alles mit "Das ist eben so" begründen.

    Fühlt euch auch bitte nicht angegriffen. Es fällt mir nun mal schwer, mich stets und ständig von diesen Leuten traktieren zu lassen. Das mag einigen Leuten nichts ausmachen, aber ich bin an einem Punkt an dem ich echt langsam anfange, am menschlichen Verstand zu zweifeln.

  • In § 309 SGB II ist geregelt, dass man zu gewissen Terminen erscheinen muss. Dort ist die Rede von der Agentur für Arbeit und daraus könnte man herausleiten, dass die Einladung von einem anderen Jobcenter korrekt ist.

    Zudem kann es gerade in größeren Städten Kooperationen zwischen den jeweiligen Jobcentern geben.

  • Hallo,

    aber niemand kann mir erklären, warum, weshalb, wieso.

    so langsam nehmen Deine "Argumente" leicht skurille Formen an. Woher soll hier jemand wissen, was konkret das Jobcenter nun will? Das kann hier niemand erklären.

    Du beschwerst Dich darüber, daß hier gesagt wird, daß Du den Termin wahrnehmen mußt. Das sagt nicht nur das Schreiben an Dich mit der entsprechenden Belehrung, sondern auch das Gesetz, welches Sanktionen bei unentschuldigten Nichterscheinen vorschreibt. Für all dieses Wissen braucht man auch kein Forum, sondern etwas Leseverständnis und Logik.

    Es wird Dir keiner etwas anderes sagen können. Was Dich aber dennoch nicht davon abhält, hier rum zu lamentieren, da Dir hier keiner das schreibt, was Du gerne lesen würdest: daß Du nicht den Termin wahrhaben mußt. Aber wie schon geschrieben: das gibt die Gesetzeslage nun mal nicht her.

    Zudem kann es gerade in größeren Städten Kooperationen zwischen den jeweiligen Jobcentern geben.

    Das ist tatsächlich in Berlin so. Jobcenter A ist für Hochschulabsolventen, Jobcenter B für künstlerische Berufe, Jobcenter C für den medizinischen Dienst usw. zuständig - und das dann berlinweit.

    Gruß!

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