Hallo liebe Gemeinde,
ich hoffe, ihr könnt mir helfen.
Ich gehe zur Zeit einer Weiterbildung (in Teilzeit) nach, die noch bis Juni 2019 andauert.
Am Freitag habe ich eine Einladung erhalten, die jedoch nicht von meinem zuständigen Jobcenter kam, sondern aus einem völlig anderen Stadtteil.
In diesem Schreiben heisst es:
"Sehr geehrte Frau xxxx,
bitte kommen Sie zum unten angegebenen Termin in das
Jobcenter Berlin Spandau xxxxxx xxxxx
Ihre Termindaten:
Datum
Uhrzeit
Raum
Bitte bringen Sie Ihre Einladung zum Termin mit.
Vorstellungsgespräch mit dem Arbeitgeber xxxx xxxx xxxx.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zu diesem Termin mit:
-ausgedruckte Bewerbungsunterlagen
-ausgedruckten Lebenslauf
(Einladung nach §59 Zweites Buch SGB (SGB II) in Verbindung mit § 309 Abs. 1 Drittes Buch SGB.
RFB ist hinten aufgedruckt.
Nun bin ich mir nicht ganz schlüssig, ob ich zu diesem Termin erscheinen muss.
Es gibt keine unterzeichnete EGV von mir. Aber laut meiner SB am vergangenen Montag soll wohl ein VA erstellt worden sein (ist mir bisher jedoch nicht zugegangen). Im Zuge dieser Aussage sagte ich ihr, dass das für mich wieder enorm Zeitraubend wird, weil ich jedes mal zum Sozialgericht tingeln muss und eigentlich besseres zu tun habe um beruflich voran zu kommen.
Das oben genannte Jobcenter hat mich in der Vergangenheit bereits einige Male angeschrieben - ich hatte allerdings bisher keine RFB am Schreiben, so dass sie direkt in den Mülleimer gewandert waren. Natürlich ist mir klar, worum es hier gehen soll. Aber ich habe zur Zeit keinen Beistand, und ich befinde mich quasi zum Ende der nächsten Woche bereits in den Prüfungsvorbereitungen. Jede Stunde, die mir da geklaut wird, ist echt schwer nachzuholen.
Ist es gesetzlich in Ordnung, wenn irgendein Jobcenter in der Stadt irgendwelche Vorstellungsgespräche für mich vereinbart, dafür Termine setzt und sagt, ich habe anwesend zu sein?
Wie verhalte ich mich hier nun korrekt?