hi
es gibt hier einen bericht
Obergrenze für den Mehrbedarf
Möglich ist es auch, dass mehrere Mehrbedarfe von einem Leistungsbezieher gleichzeitig bezogen werden. Die Summe dieser darf aber den maßgeblichen Regelbedarf nicht überschreiten. Hat der Hartz IV Empfänger also einen regulären ALG II Leistungsbedarf von 416 Euro, so werden auch die Mehrbedarfe bei diesem Betrag gedeckelt.
ich stehe auf dem schlauch .. was bedeutet den bei 416 euro gedeckelt ? ich bekomme als singel meinen normalen hartz 4 regelsatz von 416 euro ! kann ich jetzt keinen mehrbedarf bekommen ?
danke
mfg
Zitat erstellt
Grace