ALG II und Obergrenze für den Mehrbedarf

  • hi

    es gibt hier einen bericht

    Obergrenze für den Mehrbedarf

    Möglich ist es auch, dass mehrere Mehrbedarfe von einem Leistungsbezieher gleichzeitig bezogen werden. Die Summe dieser darf aber den maßgeblichen Regelbedarf nicht überschreiten. Hat der Hartz IV Empfänger also einen regulären ALG II Leistungsbedarf von 416 Euro, so werden auch die Mehrbedarfe bei diesem Betrag gedeckelt.

    ich stehe auf dem schlauch .. was bedeutet den bei 416 euro gedeckelt ? ich bekomme als singel meinen normalen hartz 4 regelsatz von 416 euro ! kann ich jetzt keinen mehrbedarf bekommen ?

    danke

    mfg

    Zitat erstellt

    Grace

  • guten morgen !

    ja entschuldigung das war auch nur eine grundsatzfrage!

    für mich liest sich das so als könnnte ich keinen mehrbedaf bekommen wenn ich schon meine gundicherung von 416 euo bekomme !

    und das kann doch nicht sein oder ich versth grade nur bahnhof!?!?

    mfg

  • Es wird zweimal gezählt.

    416 Regelbedarf plus Mehrbedarfe, die insgesamt auch nicht höher sein dürfen.

    Vorsicht:

    1. Es hat nicht jeder 416 Euro Regelbedarf - es zählt die jeweilige Höhe

    2. Für die Höhe eines bestimmten Mehrbedarf gibt es nochmal eigene Regeln. Du kannst nicht für einen einzelnen Mehrbedarf 416 Euro bekommen, wenn der ohnehin z.B. auf 41,60 Euro gedeckt ist. Wenn Du aber z.B. 5 Mehrbedarfe gleichzeitig bekommen solltest und die wären zusammengerechnet bei 430 Euro, ist es auf 416 in Deinem Rechenbeispiel gedeckt. Es gäbe dann also 416 plus 416

    3. Das alles ist aus dem Zusammenhang gerissen. Dieser Text zur Obergrenze ist keine allgemeine und ausnahmslose Regel für jeden denkbaren Fall.

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