Wohngeld oder ALG II - Selbständig und Fragen

  • Hallo,

    ich hatte vor einem Jahr Hartz beantragt und nach Kampf für 6 Monate bekommen. Brauchte nur eine Überbrückung, aber das Amt ließ mich fast verhungern, aber dies eben schnell. Bin selbstständig und der Hauptauftraggeber fiel weg. Nun bin ich wieder in einer ähnlichen Situation ab Januar. Der Papierkampf, 3 Anlagen neben dem Hauptantrag, geht einem ganz schön an die Nieren. Zumal die hier bei der ARGE nur auf einen kleinen Fehler warten. Nun habe ich gehört, daß das Wohngeld mit weniger bürokratischen Hürden versehen sein soll. Es gibt zwar dann weniger, aber eine Mietkostenübernahme würde mir erst einmal sehr helfen.

    Wer war in ähnlicher Situation und hat sich wie entschieden?

  • Es gibt zwar dann weniger, aber eine Mietkostenübernahme würde mir erst einmal sehr helfen.

    Hallo,

    eine "Mietkostenübernahme" gibt es im Wohngeld nicht. Zwar wird die Miete bei der Berechnung des Wohngelds berücksichtigt, jedoch ist das Wohngeld meist deutlich geringer als die Miete.

    Nun habe ich gehört, daß das Wohngeld mit weniger bürokratischen Hürden versehen sein soll.

    Ja, das ist so.

  • Bin immer noch am überlegen, diese Woche fällt aber der Groschen.

    Habe ein kleines Grundstück, einen massiven Bungalow, einen alten Traktor- alles Teile die schwer im Wert einzuschätzen sind.

    Das Schonvermögen ist ja wohl 150 Euro/Lebensjahr.

    Dazu habe ich in den letzten Monaten der Saisontätigkeit für ARGE Verhältnisse ganz gut verdient, hatte aber auch betriebliche Ausgaben, welche dann wieder die ARGE nicht anerkennen will. Daß führt dann wieder dazu, daß sie erst nicht zahlen wollen, ich in der Zwischenzeit mein Konto auffrischen muß. Dann wird wieder gefragt wo das Geld her ist. Hatte ich alles schon durch und ist extrem nervig.

  • Hallo!

    Neben VM, EK und EKS kommen jetzt auch noch die Anlagen SV und KDU dazu.

    Alle Anlagen sind korrekt und ordnungsgemäß auszufüllen.

    Habe ein kleines Grundstück, einen massiven Bungalow, einen alten Traktor- alles Teile die schwer im Wert einzuschätzen sind.

    Das Schonvermögen ist ja wohl 150 Euro/Lebensjahr.

    In der Anlage VM (Vermögen) sind alle vorhandenen Vermögenswerte

    korrekt anzugeben. Siehe auch:

    Die Anlage Vermögen und Pflichten des Leistungsberechtigten

    Dazu habe ich in den letzten Monaten der Saisontätigkeit für ARGE Verhältnisse ganz gut verdient, hatte aber auch betriebliche Ausgaben, welche dann wieder die ARGE nicht anerkennen will.

    Betriebsausgaben werden anerkannt, soweit sie angemessen sind.

    Die Höhe des Einkommens bestimmt den Anspruch. Ist das Einkommen

    und Vermögen zu hoch besteht kein ALG II Anspruch.

    Daß führt dann wieder dazu, daß sie erst nicht zahlen wollen, ich in der Zwischenzeit mein Konto auffrischen muß. Dann wird wieder gefragt wo das Geld her ist. Hatte ich alles schon durch und ist extrem nervig.

    Es muss nachgewiesen werden woher das Geld stammt. ALG II wird

    nur bei Bedürftigkeit gewährt.

    Da wohl hier nichts sinnvolles kommt, adieau!

    Damit hätten wir wohl Alles Sinnvolle geschrieben! ;) Lebenshilfe

    OT und ein guter Rat nebenbei, fülle alle Anlagen korrekt aus.

    Falsche Angaben bei der Antragstellung führen zu unnötigem Ärger.

    Gruß

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