Hallo, ich bin Sozialempfänger, Grundhilfe als Aufstockung zur geringen Altersrente, habe einen Rahmenkredit von einer Bank erhalten, auf der ich kein normales Konto habe. Es ist also kein Überziehungskredit, sondern ein Verfügungsrahmen über 4000 Euro, die ich beliebig, insbesondere für mein KFZ-Reparaturen aber auch für Einkäufe aller Art nutzen kann. Die Laufzeit ist unbegrenzt. Muss monatlich Zinsen zahlen und eine kleine Summe tilgen, von den auf dem Konto jeweils noch befindlichen Rest. Ablösen kann ich jederzeit. Es ist mit einer Kreditkarte (habe auch so eine Bankkarte zum Abheben von dem Konto) eines Kaufhauses zu vergleichen, wo man mitunter auch einen bestimmten Kreditrahmen gegen Zins und Tilgung flexibel zum Einkaufen erhält. Ich denke, das Sozialamt kann so einen Kreditrahmen nicht als Einkommen anrechnen, oder - ich hoffe nicht. Wie ist da die Rechtslage?
PS:
Muss dazu erwähnen, dass ich noch eine nicht anrechenbare kleine Sonderrente beziehe. Verfüge daher über etwas mehr Geld. Hätte den Kredit sonst wohl nicht bekommen.
Einen Satz hinzugefügt und einen Satz gelöscht!
Grace