Barauszahlung

  • Hallo,

    ich habe Kindergeld beantragt (rückwirkend) was mir genehmigt wurde, jedoch nur bis August '18. Das Jobcenter streicht mit für Dezember '18 bis Juni '19 die 194€, die haben wohl einen Fehler gemacht.. nur fehlt mir das Geld jetzt und ich kann meine Rechnungen nicht bezahlen. Bis die Familienkasse alles bearbeitet hat, dauert es wieder Wochen.

    Meine Frage ist ob ich jetzt zum Amt gehen kann um mir die 194€ auszahlen zu lassen ?

    Die Familienkasse meinte das dass Amt einen Fehler gemacht hat und nicht die.

    Danke für die eventuelle Hilfe

    -Fritzi

  • Hallo,

    ich habe Kindergeld beantragt (rückwirkend) was mir genehmigt wurde, jedoch nur bis August '18. Das Jobcenter streicht mit für Dezember '18 bis Juni '19 die 194€

    Du sprichst in Rätseln. Was hat ein rückwirkender Anspruch auf Kindergeld bis August 2018 mit irgendwelchen Ansprüchen ab Dezember 2018 zu tun?

    Gruß!

  • Weil der Antrag für August erst im November bewilligt wurde und das Amt mir daraufhin Post geschickt hat das ich ab Dezember weniger Geld erhalte wegen angeblichen Anspruch auf Kindergeld. Die Familienkasse hat aber nur bis August "genehmigt?" sprich ich bekomme kein Geld von der Familienkasse. Ich müsste weiterhin die 194€ vom Amt bekommen

  • Weil ich ursprünglich den Antrag von Januar bis August eingereicht habe, der erst abgelehnt wurde weil es der falsche Antrag war. Ich habe dann alles neuhingeschickt diesmal stand von Januar bis Dezember drin. Ich mache eine berufliche Reha und das wird immer wieder verlängert. Bei Anruf sagten die dann, sie hätten kein Papier mit der neuen Verlängerung erhalten, was nicht stimmte. Eine ziemlich komplizierte Kiste die seit monaten geht und ich jetzt aber ein Problem habe

  • Kindergeld ist eine vorrangige Leistung die man beantragen muss. Das Kindergeld mindert auch den Anspruch auf das ALG II.

    Ob das Jobcenter nun einen Fehler gemacht hat, kann die Familienkasse nicht beurteilen. Aus guter Erfahrung weiss ich, dass die Jobcenter Kindergeld anrechnen, sofern ein Anspruch bestehen könnte, denn das spart mühsame Rückforderungen oder Erstattungsansprüche an die Familienkasse.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!