Hallo Mitglieder, beer
Teilzeitjob und 2 Fragen: ziemlich brenzlig. Würde mich riesig freuen, wenn mir hier der ein oder Andere weiterhelfen kann.
Zu mir:
ich bin neu wohne in xxxxxxxxxxxxx w. 49 J. und habe einen GdB (relativ neu) von 50 (schwerhörig, Tinnitus, Bandscheibenvorfall)
Wenn ich Glück habe, werde ich bei der Seniorenbetreuung im Jan. 2019 eingestellt. Allerdings habe ich weder Auto noch Führerschein.. (ständiges Nachhaken des Chefs - von daher steht alles offen!)
Der neue Arbeitgeber (AG) da habe ich jetzt erstmal eine Schulung die Woche. Kleine Firma, die Förderung bei meiner Einstellung beim JC beantragt (Einstiegsgelder für AG)
Ich will alles tun (nach so viel Schikane des JC) um vom JC weg zu kommen. Leider wäre der Verdienst um 150€ (Teilzeit: 20 Std /Wo) weniger als H4.. OK ich kann aufstocken. Möglichkeit besteht nach Etablierung mehr als 20 Std. zu arbeiten. Somit würde ich -wenn möglich- dann mich gern vom JC ganz abmelden.
Meine Frage: bekommt der AG dann noch die Förderung oder endet die Förderung für den AG wenn ich mich beim Jc abmelde?
Mich rief vom "Arbeitgeber Service / JC" ein SB an (neue AG rief sofort da an! ) das eine Förderung für den AG 12 Mon. max. zusteht, wegen meiner Schwerbehinderung.
2.) Solange ich so wenig verdiene (und mich wohl erstmal nicht abmelden kann) kann ich mit dem "GdB" (Scherbehinderung) neben der üblichen Aufstockung, "EINGLIEDERUNGSZUSCHÜSSE" erhalten? In der EGV steht dort der § 16- dort wider um stand nur das "Aufstocker" keinen Anspruch haben. Es ist ziemlich verwirrend.
Kann mir hier jemand konkretes zu sagen?pump
Titel zu lang und Bundesland gelöscht!
Für Hilfestellung unerheblich.
Grace